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Mitbestimmung Entleiher Betriebsrat bei Versetzung Zeitarbeitskraft

S
sinnaschla
Jan 2018 bearbeitet

Ist der Betriebsrat des Entleighers bei Versetzung einer Zeitarbeitskraft anzuhören nach § 99 BetrVG?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

02.10.2014 um 19:16 Uhr

Im § 99 BetrVG steht, dass der BR bei jeder Versetzung zu hören ist. Auf das Vertragsverhältnis zum Arbeitgeber kommt es dabei nicht an.

Wenn also bei Euch ein AN von Arbeitsplatz A nach Arbeitsplatz B versetzt werden soll, ist es für Euch unerheblich, ob es "nur" ein Leih-AN ist.

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