Mitbestimmung Entleiher Betriebsrat bei Versetzung Zeitarbeitskraft
Ist der Betriebsrat des Entleighers bei Versetzung einer Zeitarbeitskraft anzuhören nach § 99 BetrVG?
Community-Antworten (1)
02.10.2014 um 19:16 Uhr
Im § 99 BetrVG steht, dass der BR bei jeder Versetzung zu hören ist. Auf das Vertragsverhältnis zum Arbeitgeber kommt es dabei nicht an.
Wenn also bei Euch ein AN von Arbeitsplatz A nach Arbeitsplatz B versetzt werden soll, ist es für Euch unerheblich, ob es "nur" ein Leih-AN ist.
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