Erstellt am 02.10.2014 um 17:16 Uhr von gironimo
Im § 99 BetrVG steht, dass der BR bei jeder Versetzung zu hören ist. Auf das Vertragsverhältnis zum Arbeitgeber kommt es dabei nicht an.
Wenn also bei Euch ein AN von Arbeitsplatz A nach Arbeitsplatz B versetzt werden soll, ist es für Euch unerheblich, ob es "nur" ein Leih-AN ist.