Die Sekretärin unseres Bereichsleiters arbeitet in Teilzeit (90%). Jetzt steigt der Bereichsleiter zur Direktionsleiter auf, und besteht auf eine Vollzeit Sekretärin. Die jetzige Sekretärin weigert sich vollzeit zu arbeiten, und soll als Assistentin/Sekretärin (gleiche Gehalt und Arbeitsbedingungen) zur Gruppe "Forschung/Patentwesen" versetzt werden - lehnt dies jedoch ab, weil sie einen Vertrag als "Bereichsleitersekretärin" hat. Ich sehe aber kein Grund, dass der Betriebsrat nach §99 BetrVG die Zustimmung zur Versetzung verweigern sollte. Oder habe ich was verpasst?.

Danke! Mikebike