Erstellt am 08.12.2008 um 13:14 Uhr von Rapper22
Hallo,
wer wird denn neuer Bereichsleiter? Wenn ein Neuer eingesetzt wird, hat der nicht auch Anspruch auf eine Sekretärin?
Ansonsten sehe ich es genauso. Wenn Bezahlung und Arbeitsbedingungen gleich sind, sind für mich keine Nachteile für die Kollegin ersichtlich. Die Weigerung kann vom AG auch anders aufgefasst werden und eine entsprechende Reaktion beinhalten (Kündigung).
Am besten, mit der Kollegin mal ein Gespräch führen und alle Vor- und Nachteile besprechen. Und mögliche andere Reaktionen des AG ansprechen.
MfG
Rapper22
Erstellt am 08.12.2008 um 16:55 Uhr von Olaf
Anderer Aspekt:
Falls ich Mikebike richtig interpretiere, wäre die Kollegin als Vollkraft Sekretärin des Direktionsleiter -Direktionsleitersekretärin- geworden.(?)
Falls dem so wäre, käme dann §4 (1) des TzBfG in Betracht, oder sind 90% Teilzeit wirklich als sachlicher Grund anzusehen?
Statt Direktionsleitersekretärin wird die Kollegin organisatorisch von einer Bereichsleitersekretärin zur Assistentin/Sekretärin herabgestuft. Gleiches Gehalt bleibt, aber ob dieselben Arbeitsbedingungen identisch sind ist zu bezweifeln.
Bereichsleitersekretärin ist in Stellung und Ansehen eine gehobenere Position.
In der Versetzung könnte eine Benachteiligung der Kollegin gesehen werden.
Ebenso ist zu bezweifeln, ob trotz Zustimmung des BR der AG das Direktionsrecht ausüben kann und eine dem AV entgegenstehende Versetzung anordnen kann.
Die Zustimmung des BR führt nur dazu, dass die Kollegin ihre sich aus dem AV ergebenen berechtigten Ansprüche auf dem indivualrechtlichen Klageweg durchsetzen muss.
Erstellt am 08.12.2008 um 17:22 Uhr von Mikebike
Hallo Rapper 22 und Olaf,
danke für die Antworten! Zur Klärung - der neuen Bereichsleiter bringt seine Sekretärin mit - deswegen die Lösung mit eine Versetzung.
Die Begründung der Versetzung "die neue Struktur bedingt eine 100-prozentige Besetzung des Leitungssekretariats, Flexibilität bzgl. täglich Arbeitszeit und Urlaub" ist m.E. zutreffend. und nicht, aus der Kommentierung Teilzeit- und Besfristungsgesetz als Diskriminierung zu sehen. Bislang hat Sie eine Vertrag als "Bereichsleiter- / Abteilungssekretärin", und weil die neuen Gruppe eine wachsende "Stabsstelle" ist, beabsichtigt der GL keine Vertragsänderung. Am Freitag werden wir die Sache im BR behandeln.
Erstellt am 08.12.2008 um 17:44 Uhr von Olaf
Sorry, habe ich das richtig gelesen?
"der neuen Bereichsleiter bringt seine Sekretärin mit.."
und deshalb soll die bisherige Stelleninhaberin versetzt werden?
Habt ihr der Versetzung/Einstellung der neuen Bereichsleitersekretärin etwa zugestimmt?