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Mitbestimmung bei Versetzung

S
santosh
Jan 2018 bearbeitet

Liebe KollegInnen, ich habe ein knifflige Frage: Mit einem Kollegen wurde nach einem tätlichen Übergriff auf einen Bewohner (Psychiatrie) anstatt einer Kündigung ein Auflösungsvertrag vereinbart. Hier bin ich als Betriebsrat ja nicht in der Mitbestimmung. Allerdings habe ich nun erfahren, dass Teil des Auflösungsvertrages ist, dass der Kollege noch für zwei Monate in einer anderen Einrichtung des gleichen Verbandes beschäftigt wird. Nach §99 (1)BetrVG müsste ich doch da informiert werden und ich muss zustimmen (Versetzung), oder? Oder ist da der BR der anderen Einrichtung zuständig? Danke im Voraus für eure Hilfe Santosh

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Community-Antworten (2)

A
Angi1

21.02.2008 um 10:13 Uhr

Hallo Santosh,

für euren BR ist dies eine Versetzung nach § 99 BetrVG. Für den BR der anderen Einrichtung ist es eine Einstellung nach § 99 BetrVG. Da aber die Versetzung Teil eines Auflösungsvertrages ist, und der BR für die Belegschaft agiert, sehe ich hier keine Verweigerungsgründe für euch. Schwierig wird es für den anderen BR einer Einstellung zuzustimmen.

MfG Angi1

P
paula

21.02.2008 um 21:23 Uhr

Wenn ein AN den Betrieb verläßt und in einen anderen Betrieb des AG wechselt UND dies im Einverständnis mit dem AN erfolgt, so entfällt nach der Rechtssprechung des BAG das MBR nach § 99 BetrVG. Nur der BR des aufnehmenden Betriebes hat dann ein MBR für die Einstellung

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