Erstellt am 07.09.2014 um 17:41 Uhr von AlterMann
Hallo malala,
wenn ich Dich richtig verstehe, habt Ihr einen Beschluss für das Seminar gefasst und dem AG mitgeteilt.
Danach habt Ihr Dienstpläne genehmigt, in der die Seminarzeiten noch nicht berücksichtigt waren.
Wiederum danach hat der AG dem Seminar zugestimmt.
Ist natürlich ein bisschen blöd, dass Ihr den Dienstplänen zugestimmt habt, aber was soll's:
Wenn der AG d a n a c h sein OK für das Seminar gibt, dann geht das doch vor. Dann ist der Dienstplan m.E. ab diesem Augenblick im beiderseitigen Einvernehmen für die Seminarzeit hinfällig.
Euch ein Seminar zu "genehmigen" und danach von Arbeitsverweigerung reden, erscheint mir jedenfalls nicht schlüssig.
Erstellt am 07.09.2014 um 21:53 Uhr von gironimo
Es mag dumm gelaufen sein - aber BR-Arbeit hat vorrang vor den arbeitsvertraglichen Pflichten und der AG HAT freizustellen (§ 37 BetrVG; davon erfahrt Ihr mehre im Seminar).
Den Dienstplan erstellt ja nicht der BR - er stimmt ihm nur zu. Und wenn dann BR-aufgaben dazwischen kommen ist das nun mal so.
Die Vorwürfe des AG sind haltlos. Das er sich ärgert, sei dahingestellt.
Erstellt am 08.09.2014 um 06:18 Uhr von Hoppel
@ malala
Hat der AG zugestimmt, dass der BR-Nachrücker am ... zu diesem Seminar fahren darf?
Oder hat der Seminaranbieter die Anmeldung zum Seminar bestätigt und der AG will nicht, dass Euer Nachrücker zu diesem Termin an dem Seminar teilnimmt?