Erstellt am 12.03.2007 um 21:12 Uhr von hans
Jaein. Wenn ich's richtig im Kopf habe, ist neben den betrieblichen Notwendigkeiten auch auf die Kostenseite zu schielen, also nicht vom Münschen an die Ostsee, wenn zeitgleich und wohlmöglich vom selben Anbieter ein Seminar in Passau möglich. Stichwort Verhältnismässigkeit.
Es ist aber wegen der Kosten nicht zuzumuten, ein Seminar der ArG-Anbieter zu nehmen (oder um Fahrkosten zu sparen mit selbigem das gleiche Seminar zu besuchen ;-))
Die Auslegung des §37'er ist aber sehr flexibel, es muß eben nur beschlossen und begründet sein. Und die meisten Anbieter stellen von vorherein in den Katalogen und online zur Verfügung, dass die Kosten nicht unverhältnismässig sind.
Gruß, Hans
Erstellt am 13.03.2007 um 08:20 Uhr von MiPa
Ich schließe mich der Meinung von Hans an.
Hier noch eine Seite die viele Argumente des AG entkräftet:
http://www.waf-seminar.de