Erstellt am 10.10.2022 um 10:43 Uhr von Matze
Das Gewerkschaftsmitglied "rausekeln", vielleicht auch durch Denunzierung, und bei den nächsten Gehaltsverhandlungen auf die Gewerkschaft schimpfen, weil sie sich nicht ausreichend für Euch einsetzt?
Ihr solltet den roten Teppich auslegen, für jemanden die/der mutig genug ist, Arbeitnehmerrechte für alle aufrecht zu erhalten! Ohne Gewerkschaft sind Arbeitnehmerrechte nicht mehr wert, als das Papier, auf dem sie gedruckt sind. Guck doch mal nach Russland oder auf andere Unterdrückerstaaten!
Erstellt am 10.10.2022 um 10:50 Uhr von Kjarrigan
Wenn die Gewerkschaft an der BV teilnehmen will, kann der BR nichts dagegen machen.
Vorausetzng ist wie von dir genannt der § 46 BetrVG in Verbindung mit § 2 BetrVG
hier Fitting RN 42 zu § 2 BetrVG
Eine Gewerkschaft ist im Betrieb vertreten, wenn mindestens ein Mitgl. ArbN des Betriebs ist und nicht zu den leitenden Ang. zählt (BAG 10.11.2004 – 7 ABR 19/04,
Fitting RN 5 zu § 42
Die Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften nehmen kraft eigenen Rechts dieser Gewerkschaften an sämtlichen (regelmäßigen, zusätzlichen und außerordentlichen) Betr.- und AbtVerslg. teil (hM.
Weiteres zu den Rechten der Gewerkschaft kannst du auch in den Kommentaren lesen.
Erstellt am 10.10.2022 um 13:49 Uhr von Muschelschubser
Rechtlich ist klar, dass die Gewerkschaft dabei sein darf. Siehe Kjarrigan.
Ich würde mir eher die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Einladung stellen.
Gibt es z.B. Missstände im Haus, die der BR alleine nicht auflösen kann?
Oder würde der Besuch eines Gewerkschaftssekretärs einen Keil zwischen eine ansonsten konstruktive Zusammenarbeit zwischen BR und GL treiben?
Erstellt am 10.10.2022 um 14:31 Uhr von Kampfschwein
@azraela : Das neue (einzige gewerkschafltiche) BR-Mitglied besteht auf der Teilnahme eines Gewerkschaftsvertreters.
Glückwunsch. VÖLLIG RICHTIG
@azraela : Einige aus dem Gremium haben Zweifel, ob das eine gute Idee ist, .........
Was für ein Quark. Natürlich ist das eine gute Idee.
Erstellt am 10.10.2022 um 14:33 Uhr von Relfe
ist doch völlig egal ob das Gewerkschaftsmitglied im BR ist oder nicht, er ist AN im Betrieb und somit hat die Gewerkschaft so-oder-so Teilnahmerecht.
--> macht euch keine Gedanken über Dinge die ihr soweiso nicht ändern könnt
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"da dann zukünftig von der Gewerkschaft aus Versammlungen anberaumt werden könnten, mehr als eine Person entsendet wird und der BRV unterrichtungspflichtig wird gegenüber der Gewerkschaft. "
die GW kann nur eine BV beantragen, wenn im letzten Kalenderhalbjahr keine Durchgeführt wurde.
Hinweis: dann habt ihr sowieso schon gegen das Gesetz verstoßen!
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solange ihr eure Pflichten erledigt, kann die GW euch auch nicht ärgern
Erstellt am 10.10.2022 um 19:54 Uhr von IlkaB
ist Verdi eigentlich die einzige im Betrieb vertretene Gewerkschaft?
weil... es ist zwar grundsätzlich schön, eine große Gewerkschaft im Rücken zu haben. Nur wenn die Organisationsquote mit der Lupe zu suchen ist, erlischt das Interesse der Gewerkschaft recht schnell. Wir liegen bei ca. 22% und das sei "zu wenig" - ist allerdings auch nicht Verdi.
Erstellt am 11.10.2022 um 07:18 Uhr von BVUrlaub
Wir haben das gleiche Problem wie IlkaB.
Bei uns lässt sich die Gewerkschaft nicht blicken, obwohl es genug organisierte Mitarbeiter gibt. Wir würden uns "freuen", wenn mal wieder einer vorbeikommen würde. Der letzte "Genosse" hat sich vor versammelter Mannschaft hingestellt und die Gewerkschaft so was von blamiert (leider!). Der Aktuelle interessiert sich nicht für uns.