Hallo zusammen,

ein Mitglied unseres neuen BR ist Gewerkschaftsmitglied bei Verdi. Wir sind als Tendenzbetrieb (300 Personen Belegschaft) bisher tarifunabhängig.

Gewerkschaften dürfen, sofern sie im Betrieb vertreten sind, an Betriebsversammlungen teilnehmen (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Sie haben ein Zugangsrecht. Voraussetzung ist, dass die Gewerkschaft tariffähig ist. Verdi ist tariffähig.

Das neue (einzige gewerkschafltiche) BR-Mitglied besteht auf der Teilnahme eines Gewerkschaftsvertreters. Einige aus dem Gremium haben Zweifel, ob das eine gute Idee ist, da dann zukünftig von der Gewerkschaft aus Versammlungen anberaumt werden könnten, mehr als eine Person entsendet wird und der BRV unterrichtungspflichtig wird gegenüber der Gewerkschaft.

Wie soll man das bestenfalls handhaben.

Vielen Dank für Eure Gedanken dazu.