Erstellt am 23.11.2022 um 15:20 Uhr von IlkaB
sie könnten zu gerade beendeten Tarifverhandlungen evtl. Rede und Antwort stehen und warum sollte man nicht über kürzlich neu abgeschlossene Tarifverträge berichten? Die Zeit reicht für detaillierte Erklärungen meist ohnehin nicht aus. Und einen Gewerkschafter, der sich hinstellt und fordert dass nun alle Mitglied werden sollen, habe ich noch nicht erlebt.
Erstellt am 23.11.2022 um 15:24 Uhr von Muschelschubser
Die Gewerkschaft hat ein Rederecht, das heißt aber nicht dass sie davon Gebrauch macht.
Sie kann auch als Beobachter oder in beratender Funktion anwesend sein.
Alles andere kann man pauschal sicherlich nicht sagen, es hängt ja auch von der Tagesordnung des BR ab.
Themen könnten laufende Tarifverhandlungen oder jüngst abgeschlossene Tarifverträge sein, oder auch Gesetzesänderungen oder Urteile, die die Arbeitsabläufe zukünftig beeinflussen könnten. Oder eben tagesaktuelle Themen wie die Inflation etc.
Und all das fällt ja nicht unter Werbung in eigener Sache, auch wenn über die Arbeit der eigenen Tarifkommission berichtet wird.
Ich bin mir im übrigen nicht sicher, ob die Gewerkschaft auf der Betriebsversammlung nicht für sich werben darf. Ich weiß lediglich, dass Betriebsratsmitglieder ihr Mandat nicht für die Werbung neuer Mitglieder nutzen dürfen.
Erstellt am 23.11.2022 um 16:36 Uhr von celestro
"ich habe gehört das die Gewerkschaft auf der Betriebsversammlung keine Werbung betreiben darf"
klingt eher so, als hättest Du da etwas falsches gehört. Auch wenn hier:
https://www.lexware.de/wissen/mitarbeiter-gehalt/was-gewerkschaften-im-unternehmen-duerfen-und-was-nicht/#:~:text=Die%20Gewerkschaft%20darf%20im%20Betrieb,grunds%C3%A4tzlich%20w%C3%A4hrend%20der%20Arbeitszeit%20erlaubt.
die Themen auf einer BV nicht explizit genannt sind, würde ich aus dem Text schließen, das die Gewerkschaft dort für sich werben darf.