Erstellt am 30.05.2007 um 09:44 Uhr von SSGG
Moin savi,
im §46 BetrVG findest Du die gesetzliche Vorgabe, daß jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft das Recht hat, an allen Betriebs-und Abteilungsversammlungen teilzunehmen. Solltet Ihr die Gewerkschaft nicht unterrichten, ist das ein grober Verstoß der gesetzlichen Pflichten.
Erstellt am 30.05.2007 um 09:44 Uhr von waschbär
savi,
das alles und noch viel mehr würdest du "wissen" wen du die Betriebsverfassung lesen darfst :-)