Wöchentliche Arbeitszeit
Hallo,
ich habe vor längere Zeit meine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden die Woche auf 30 Stunden verkürzen lassen. Aufgrund struktureller Veränderungen im Betrieb wird meine Abteilung geschlossen bzw. zentralisiert. In erste Linie habe ich die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Mutterunternehmen bekommen. Dies ist leider aus privaten Gründen nicht möglich. Parallel wird auch eine neue Abteilung aufgebaut. Arbeitgeber möchte mich jetzt in diese Abteilung einsetzen. Voraussetzung dazu ist, dass ich meine wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden anheben muss. Ich möchte aber meine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden beibehalten. Arbeitgeber macht Druck. Was kann ich machen, welche Möglichkeiten habe ich. Bitte um Antworten.
Community-Antworten (6)
26.08.2014 um 13:07 Uhr
Was ist denn der Grund bzw. die Begründung dafür dass 40 Stunden gearbeitet werden sollen?
26.08.2014 um 13:11 Uhr
Die neue Stelle hat diesen Arbeitsaufwand.
26.08.2014 um 13:23 Uhr
Und es gibt keine Möglichkeit den Aufwand auf zwei Personen zu verteilen, bzw. Teile an andere Mitarbeiter zu übertragen?
26.08.2014 um 13:35 Uhr
Leider nicht.
27.08.2014 um 15:45 Uhr
dann mach eine gewisse zeit die 40 stunden und verkürz dann wieder.
01.09.2014 um 14:50 Uhr
Bitte beachten! Lt. § 8 Abs. 6 TzBfG kann der AN eine erneute Verringerung der Arbeitszeit erst wieder nach 2 Jahren verlangen LG Angie
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