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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wöchentliche Arbeitszeit

H
Hellender
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe vor längere Zeit meine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden die Woche auf 30 Stunden verkürzen lassen. Aufgrund struktureller Veränderungen im Betrieb wird meine Abteilung geschlossen bzw. zentralisiert. In erste Linie habe ich die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Mutterunternehmen bekommen. Dies ist leider aus privaten Gründen nicht möglich. Parallel wird auch eine neue Abteilung aufgebaut. Arbeitgeber möchte mich jetzt in diese Abteilung einsetzen. Voraussetzung dazu ist, dass ich meine wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden anheben muss. Ich möchte aber meine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden beibehalten. Arbeitgeber macht Druck. Was kann ich machen, welche Möglichkeiten habe ich. Bitte um Antworten.

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Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

26.08.2014 um 13:07 Uhr

Was ist denn der Grund bzw. die Begründung dafür dass 40 Stunden gearbeitet werden sollen?

H
Hellender

26.08.2014 um 13:11 Uhr

Die neue Stelle hat diesen Arbeitsaufwand.

P
Pjöööng

26.08.2014 um 13:23 Uhr

Und es gibt keine Möglichkeit den Aufwand auf zwei Personen zu verteilen, bzw. Teile an andere Mitarbeiter zu übertragen?

H
Hellender

26.08.2014 um 13:35 Uhr

Leider nicht.

N
Nubbel

27.08.2014 um 15:45 Uhr

dann mach eine gewisse zeit die 40 stunden und verkürz dann wieder.

A
Angie

01.09.2014 um 14:50 Uhr

Bitte beachten! Lt. § 8 Abs. 6 TzBfG kann der AN eine erneute Verringerung der Arbeitszeit erst wieder nach 2 Jahren verlangen LG Angie

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