Erstellt am 23.05.2007 um 13:02 Uhr von Konrad
Hallo stellvertreter
1.So eine BV die tarifliche Regelungen behandelt fällt unter Tarifvorbehalt §77.3 BetrVG und ist unwirksam. Warum schließt BR gegen die Interessen der Belegschaft so einen Mist ab ohne Beteiligung des Tarifpartner (Gewerkschaft) ?
2. Aus diesem „erpressten Verzicht“ kommt der kommt der Nächste, die „Abwärtsspirale“ hat sich in Gang gesetzt.
3. Euer Chef kann euch nicht einfach nach Hause schicken, wie ihm beliebt, es gibt arbeitsvertragliche Pflichten, die für AG auch gelten!
4. Würde dringen raten sich an die zuständige Gewerkschaft zu wenden, die können auch mal in die Bilanz des AG schauen. Laßt Euch nicht weiter erpressen, am Ende geht möglicher weise euer Betrieb in die Pleite.
Erstellt am 24.05.2007 um 09:01 Uhr von Frank B.
Auf welcher Grundlage erfolgt die Zahlung der Jahresleistungsprämie?
Wie schon oben von Konrad beschrieben, der Willkür des AG müsst ihr euch widersetzen! Die BV ist unwirksam!!!
Es gibt nach dem BGB den Annahmeverzug, also sollte der AG entweder mit BR eine Lösung suchen oder aber die MA fordern den AG auf, die Pflichten, welche sich aus dem Arbeitsvertrag für den AG ergeben, einzuhalten!