Erstellt am 17.06.2005 um 09:32 Uhr von Werner
Es darf bis zu 60 Stunden gearbeitet werden.
Es muß aber nach 24 Wochen der Durchschnitt von 48 Stunden erreicht werden.
Es kann im Exremfall 19 Tage durchgehend gearbeitet werden, dann muß der Ersatztag für den ersten gearbeiteten Sonntag gewährt werden.
Im ArbZG stehen alle für Dich relevanten Punkte Schwarz auf Weiß
Erstellt am 17.06.2005 um 09:40 Uhr von Rollie
hierbei wäre ggf. zu beachten, das der AG Arbeiten an Sonn- und Feiertagen behördlich genehmigen lassen muß.