Hallo,
wir haben bei uns im Rettungsdienst 12 Stunden Nachtschichten mit zwei Stunden voll vergüteter Arbeitsbereitschaft.
Nun stellt sich die Frage, wieviele Stunden der Nachtschicht an einem Sonntag zu Montag rechtlich der Woche angerechnet werden zu welcher der Sonntag gehört.
In einem BR Seminar hatte uns der Referent mal gesagt, die vollen 12 Stunden zählen in dem Fall zu der Woche, wo die Nachtschicht beginnt.
Leider finden wir hierzu nichts schriftliches.
Vielleicht hat einer einen Paragrafen oder ein Urteil hierzu.
Vielen Dank