Liebe KollegInnen, wir haben einen Beschluss gefasst zur Einigungsstelle zu gehen wegen der Mitbestimmung bei Einführung von Namensschildern, die der AG selbst entscheiden will, weil das den BR "nichts angeht". Es gibt ein klares BAG-Urteil dazu, welches wir ihm zur Kenntnis gegeben haben. Er hat uns darauf ein Urteil des Berliner Personalvertretungsgesetztes gegeben, was eine andere Auffassung vertritt. Der Beschluss bezieht sich jetzt auf die Beauftragung unseres RA zur Einleitung eines "Beschlussverfahrens zur Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte nach §87 Abs1 BetrVG einzuleiten. Brauchen wir dazu nun auch die Kostenübernahmeerklärung des AG? (Wird er ja wohl kaum in diesem Fall geben???) Beschlüsse für die Einigungsstelle haben wr natürlich auch gemacht.