Kostenübernahme von AG nicht bestätigt
Nach der dritten Frist immer noch keine Kostenübernahme von AG für ein Arbeits/ Gesundheitsschutz Seminar. Kann der betriebsrat trotzdem fahren, wenn enn AG nicht reagiert?
Community-Antworten (4)
09.12.2023 um 15:20 Uhr
Grundlage fürdie Teilnahme ist nicht die Zustimmung des AGs, sondern der Beschluß des Betriebsrats. Ich habe bis jetzt noch nie ein Kostenübernahmebeleg bekommen und bin na insgesamt 8 Fortbildungen nur einmal vor's Arbeitsgericht gegangen, wo dan der Beschluß kam, dass der AG die Kosten zu tragen hat.
Beim Beschluß des BRs ist immer die Erforderlichkeit zu prüfen. Unstrittig sind die für Grundlagen wie BetrVG, ArbG, für dem SBV auch die Grundlagen dazu. Danach wird es etwas komplizierter in der Überlegung. Der AG kann z.B. darauf hinweisen, dass der gleichen Anbieter (oder ein anderer) in zeitlicher Nähe die gleiche Veranstaltung im gleichen Ort wir der Arbeitsplatz ist anbietet. In dem Fall würde es aus Kostengründe redlich sein, das Seminar dann zu machen. Gleiches gilt wenn plötzlich alle BR-Mitglieder diese Fobi Arbeits- und Gesundheitsschutz besuchen wollen. Bei ein größeres Gremium ist es dann vorstellbar, dass nur ein Teil die Fobi besucht und die erworbene Kenntnisse dann ins Gremium vorträgt. So haben wir das z.B. beim Thema Datenschutz und BEM gemacht.
Im Einzelfall immer die Erforderlichkeit prüfen, d.H. würde ein redlich denkende Mensch ohne Verstoß gegen Denkgrundsätze (so das BAG) den gleichen Beschluß haben nehmen können. Wenn ja, dann ist alles OK. Man kann natürlich auch den AG darauf hinweisen, dass bei Verweigerung der Freistellung für den Kosten nach §40 BetrVG man das auch bei Gericht einklagen kann - und da trägt er dann die Kosten...
Viele Anbieter, wie WAF, lassen sich notfalls der Freistellungsanspruch abtreten und klagen dann selbst. Bedingung ist jedoch, dass ein ordnungsgemäßer Beschluß gefasst worden ist.
11.12.2023 um 08:42 Uhr
Wenn dieses Verhalten eures Arbeitgebers typisch sein sollte, würde ich wie immer einen sauberen Beschluss dazu fassen und diesen dem Arbeitgebe mitteilen, mit dem Hinweis, sollte er sich binnen 14 Tagen nicht positiv äußern, wird dies als Ablehnung gewertet und ein neuer Beschluss gefasst und die Sache geht ohne weitere Ankündigung vor das Arbeitsgericht. Dies müßt ihr dann aber auch durchziehen. Euer Arbeitgeber wird es dann unterlassen nicht mehr zu antworten.
11.12.2023 um 11:19 Uhr
Den Beschluss und die Erforderlichkeit hat der AG rechtzeitig bekommen. Trotzdem nach der dritten Frist keine Antwort von dem AG erhalten. Es wurde nur ein BR zu dem Seminar entsenden.
12.12.2023 um 16:36 Uhr
Der Arbeitgeber entsendet keiner zu ein BR Fortbildung, das macht der BR selbst, per Beschluss.
Ich würde mit dem Anbieter sprechen und dann den AG auf Freistellung gem. §40 ein Verfahren (Einstweilige Anordnung wenn noch Zeit oder im Nachhinein als Feststelllungsverfahren) im Briefkasten zustellen lassen.
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