Erstellt am 05.01.2014 um 09:20 Uhr von schmitti
Auch 400 ? Kräfte haben Anspruch auf Urlaub undcLohnfortzahlung bei Krankheit. Die Ausbezahlung von Urlaub sofern der AN nicht aus dem Betrieb ausscheidet ist ein ganz klarer Verstoß gegen das Bundesurlaubsgesetz. Das hier ein BR solches mitträgt ist unverständlivh, da klarer Rechtsbruch. Weiter diese Kollmhaben nun weiter den Anspruch auf Gewährungb dieses zu Unrecht ausbezahlten Urlaub. Auch dieses ist klar so ausgeurteilt. Diese Koll sollten sich dazu mit einem Anwalt beraten und den Urlaub geltend machen.
Erstellt am 05.01.2014 um 09:26 Uhr von gironimo
Natürlich hat sie das Recht ein BR mitzunehmen. Schließlich geht es ja um " ... sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb (zu) erörtert."
Wenn der AG dies verneint ("Wie kommen sie denn darauf - darüber reden wir ja gar nicht...."), muss die Kollegin verlangen, dass dieses Gespräch aber genau dazu genutzt werden soll, denn es heißt ja "Der Arbeitnehmer kann verlangen....".
Also sollte sie es ggf. verlangen und auf den BR bestehen. Dabei könnt Ihr sie ja begleiten.
Erstellt am 05.01.2014 um 12:06 Uhr von ActionHero
@schmitti
Überdenk deine Aussage noch mal.
Googel mal nach „Abgeltungsanspruch“.
Ausgeurteilt ist es zwar fast, aber nicht so, wie du vielleicht denkst.
Erstellt am 05.01.2014 um 13:14 Uhr von Valdi
Fuer Minijober gelten die selben Gesetze wie fuer alle AN> sofern sie > wie geschrieben > kontinuierlich diese Arbeitstelle haben. Der AG bietet eine Aenderung des Arbeitsvertrages an. Mehr Stunden sowie € ? Wenn Kolleginn es nicht will, muesste AG eine Aenderungskuendigung einreichen. Alleine sollte die MAinn nicht zu diesem Gespraech gehen. Begleitet sie und macht euch klug um sie bestens beraten zu koennen.
Erstellt am 05.01.2014 um 13:42 Uhr von Valdi
@ Teufel, sie ist und nicht wie du schreibst "war" unbefristet beschaeftigt ! Rest bitte im Gesetz nachlesen, mag auch einiges schief gelaufen sein > AG reagiert doch auf Eure Bedenken. Immer vorwaerts gucken > und das optimale fuer die MA erreichen.
Erstellt am 05.01.2014 um 14:49 Uhr von Hoppel
@ Teufel
Ich bin schockiert, dass ein BR nicht unterscheiden kann zwischen Teilzeit und/oder sozialversicherungspflichter Teilzeittätigkeit.
Minijobber sind schon immer teilzeitbeschäftigte AN mit allen Rechten und Pflichten gewesen,
entweder mit unbefristetem oder befristetem Arbeitsvertrag.
Es geht doch völlig an der Sache vorbei, jetzt nur den Vertrag "Aushilfe" als "Teilzeit" deklarieren zu wollen. Ich kann bei den mageren Angaben in keinster Weise nachvollziehen, warum hier eine Änderungskündigung im Raum steht.
Die Kollegin soll sich anwaltlich beraten lassen! Euer BR scheint mir mit der Sachlage etwas überfordert zu sein ...
Noch zwei weitere Anmerkungen.
1. Weil hier immer wieder darauf abgehoben wird, dass der BR das Recht auf Teilnahme an diesem Gespräch hat ... dem ist NICHT so. Die Kollegin kann EIN BRM ihres Vertrauens mitnehmen.
2. Resturlaub abgegolten??? Eine solche Möglichkeit besteht gem §7 Abs.4 BUrLG ausschließlich dann, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird!!!
Im laufenden Arbeitsverhältnis könnte eine Abgeltung einzig und allein bzgl. der Urlaubstage getroffen werden, die über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus gehen. Regelungen eines ev. geltenden TV müssen trotzdem zwingend beachtet werden.
Euer BR sollte vermutlich versäumte Schulungen zum Thema "Arbeitsrecht" dringend nachholen ...
Erstellt am 05.01.2014 um 15:12 Uhr von Teufel
Danke erst mal.
Schulungen sind angedacht sollten wir nochmals gewählt werden .
Es ist immer leicht zu sagen der b r muss das tun aber wenn man nur ein 5 er Gremium hat und zwei davon zum Chef tendieren und der gbr auch nicht besser ist und die ganze Misere konzernweit läuft so ist das nicht so leicht was zu ändern .
Der Kampf geht seit 4 Jahren und einiges haben wir gut gemeistert und einiges erreicht.
Danke für die Tipps.
Erstellt am 05.01.2014 um 15:23 Uhr von Hoppel
@ Teufel
Sorry, aber wenn von einem 5er Gremium "nur" zwei BRM zur AG-Meinung tendieren, stellen drei BRM noch immer die Mehrheit und können etwas bewegen.
Der GBR hat hier doch überhaupt nichts zu kamellen; hier geht es um personelle Angelegenheiten, die auf Betriebsebene zu regeln sind.
Wenn es ein BR in vier Jahren versäumt hat, sich zwingend erforderliches Wissen anzueignen (dazu gehören Schulungen "Arbeitsrecht"), kann man sich nicht damit heraus reden, dass man jetzt erstmal die Neuwahlen abwarten will.
ERFORDERLICHE Schulungen kann man auch noch vor Ablauf der Amtszeit machen!!!