Erstellt am 11.07.2014 um 17:15 Uhr von Dezibel
Wie kann man sich durch Punkte im Arbeitsvertrag gemobbt fühlen?
Wenn der MA den Vertrag prüfen lassen will, dann kann ER das machen, auf SEINE Kosten. Aber soetwas macht man, bevor man unterschreibt, im Nachhinein ist da nicht viel zu löten.
Erstellt am 11.07.2014 um 18:07 Uhr von HHElbe
Nein, so war das nicht gemeint.
Der Arbeitnehmer fühlt sich durch einige Vorgesetzte gemobbt (was hier nicht diskutiert wird) und möchte nun prüfen, wie er aus dem Vertrag kommt (wird hier auch nicht diskutiert).
Es geht um die Prüfung ansich. Aber wenn das auch trotz des Mobbing kein Thema für den BR ist, hat sich meine Frage erledigt. Danke!
Erstellt am 11.07.2014 um 18:16 Uhr von Pickel
der BR ersetzt doch keine private Rechtsschutzversicherung!
Erstellt am 11.07.2014 um 18:43 Uhr von Hoppel
@ HHElbe
Wenn sich ein Kollege gemobbt fühlt und sich deshalb an den BR wendet, geht das einen BR sehr wohl etwas an.
Als BR sollte man zunächst einmal vorschlagen, dass der Kollege ein Mobbing-Tagebuch führt.
Der BR sollte den Kollegen auch fragen, ob die Inanspruchnahme des BR als Beschwerde i.S.d. § 85 BetrVG zu verstehen ist.
Dann muss über die Berechtigung der Beschwerde in einer BR-Sitzung entschieden werden.
Fällt der BR den Beschluss, dass die Beschwerde berechtigt ist, muss der BR beim AG auf Abhilfe hinwirken.
Siehe auch: http://www.betriebsrat.com/mobbing-hilfe-fuer-betroffene
http://mobbing-und-burnout.sozialnetz.de/ca/e/ibr/
Was aber nicht geht ist, dass Ihr den konkreten Sachverhalt durch einen Sachverständigen/Anwalt auf Kosten des AG prüfen lasst.
Aber wenn das Thema "Mobbing" in Eurem Betrieb vorkommt, sollte ein BR beschließen, dass Schulungsbedarf gegeben ist. Je nach Größe Eures Gremiums sollten ein oder zwei BRM ein entsprechendes Spezialseminar besuchen ...
Erstellt am 11.07.2014 um 19:24 Uhr von Dezibel
Tja, man sollte eben wirklich konkrete Fragen stellen.
> ...und möchte nun prüfen, wie er aus dem Vertrag kommt (wird hier auch nicht diskutiert).
Jeder Vertrag kann gekündigt werden, wie will er sonst aus dem Vertrag raus kommen. Aber das soll ja nicht diskutiert werden.
Da bleibt wirklich nur die Prüfung des Vertrages durch einen Rechtsanwalt. Und DAMIT hat der BR nichts zu tun. Gleich gar nicht auf Kosten des AG.
Erstellt am 11.07.2014 um 19:24 Uhr von gironimo
Der BR kann einen Sachverständigen hinzuziehen (§ 80 BetrVG), wenn er es für erfoderlich ansieht (Beschluss). Bei der "näheren Abstimmung" mit dem AG geht es um die Kostenfrage.
Ob ein Rechtsanwalt bei Mobbingfragen der richtige Mann ist, wage ich zu bezweifeln. Eher scheint mir eine BR-Schulung wie Hoppel sie vorschlägt, sinnvoller zu sein (oder einen Sachverständigen von einer Mobbing-Beratungsstelle).
Erstellt am 11.07.2014 um 22:36 Uhr von Dezibel
Naja, er sucht nur einen Ausstiegspunkt aus seinem Arbeitsvertrag. Nichts anderes ...
Das hat mit Mobbing erst mal gar nichts zu tun.
Erstellt am 11.07.2014 um 22:41 Uhr von wischwasch
Seinen Vertrag muss der AN schon selbst auf seine Kosten prüfen lassen. Da hat der BR nichts mit zu tun
Erstellt am 12.07.2014 um 21:41 Uhr von Topas
>> Der Mitarbeiter fühlt sich gemobbt (unserer Ansicht nach zurecht)
Das ist aber nicht nett von Euch.
Erstellt am 13.07.2014 um 00:56 Uhr von HHElbe
So war das doch nicht gemeint :D
Der Mitarbeiter fühlt sich gemobbt und dieses Problem können wir bestätigen. Damit wollte ich nur zum Ausdruck bringen, dass der Mitarbeiter nicht "übertreibt" und tatsächlich unrecht behandelt wird.
Zur Kündigung: es handelt sich hier um einen dualen Studenten, der durch seine Arbeit im Betrieb die Uni vom Unternehmen finanziert bekommt. In erster Linie verfolgt der Mitarbeiter sein Studium und jobbt quasi bei der Firma, macht dort also keine Ausbildung. Bei vorzeitiger Kündigung muss der Student laut Vertrag alle bis dahin vom Unternehmen bezahlten Studiengebühren an die Firma zurück zahlen. Klingt erstmal logisch. Nun werden dem Mitarbeiter allerdings Steine in den Weg gelegt und das Studium wird durch das Arbeitspensum erschwert bzw. unmöglich gemacht - anders als vertraglich vereinbart. Hier stellt sich also die Frage, ob diese Vertragsverletzung durch den Arbeitgeber auch bedeuten kann, dass bei einer Kündigung durch den Mitarbeiter KEINE Studiengebühren zurück gezahlt werden müssen.
...so der Fall in aller Kürze.
Bleibt für mich immer noch die Frage: ist hier Handlungsspielraum für einen BR wegen Mobbing/ungerechter Behandlung/Vertragsverletzung ODER ist der Arbeitnehmer auf sich gestellt und muss sich selbst einen Anwalt suchen?
Ziele:
- Klarheit über die Folgen einer Kündigung (Rückzahlung an das Unternehmen JA/NEIN)
- Abteilungswechsel um den Mobbern aus dem Weg zu gehen (Verweigert der Chef bisher, obwohl auch das bei der Einstellung anders besprochen war)
Erstellt am 13.07.2014 um 11:49 Uhr von Hoppel
@ HHElbe
Es muss ganz klar zwischen zwei Dingen unterschieden werden:
1. Die individualrechtliche Ebene > wenn der Kollege wissen will, ob & wieviel Studiengebühren er im Falle einer Kündigung zurückzahlen müsste, muss er selbst einen Anwalt bemühen. Eine solche Fragestellung berührt nur das Vertragsverhältnis AG & AN = Individualrecht.
2. Die kollektivrechtliche Ebene > wenn der Kollege offizielle Beschwerde beim BR einlegt, muss der BR aktiv werden. Beschwerdegründe sind im § 84 BetrVG aufgeführt.
Von Mobbing scheinen wir allerdings ziemlich weit entfernt zu sein.
Erstellt am 13.07.2014 um 13:02 Uhr von Snooker
* Bei vorzeitiger Kündigung muss der Student laut Vertrag alle bis dahin vom Unternehmen bezahlten Studiengebühren an die Firma zurück zahlen. Klingt erstmal logisch.*
Auch wenn es logisch klingt muss es nicht gleich so richtig und logisch sein. Hier kommt es auf die Vertragsform an. Ist diese zu Allgemein gehalten muss er nix zurück zahlen.
Hatte gerade erst noch einen ähnlich gelagerten Fall, wo ich durch den DGB meinen ex AG verklagt hatte mir die Kosten einer Weiterbildung zurück zu zahlen die er mir einfach abgezogen hatten. Der DGB presentierte der Gegenseite vom Bundesarbeitsgericht. Zu finden unter dem Aktenzeichen 3 AZR 103/12
Hier ist unter anderem dem Tenor zu entnehmen das solche Verträge nicht zu allgemein ausgestaltet werden dürfen. Wir haben uns dann Außergerichtlich drauf geeinigt das der AG mir 1000€ zurück zahlt. Man sieht es geht :-)
Erstellt am 13.07.2014 um 20:00 Uhr von Hartmut
Moin HHElbe, das klingt mir nach einem ganz einfachen Deal: Studiengebühren gegen Jobben. Der Deal gilt beidseitig, und er ist schriftlich, ok? Beide Seiten müssen sich dran halten. Wenn eine Seite sich nicht dran hält, muss es die andere Seite auch nicht mehr tun. Wenn der Student schmeißt, muss der AG nicht mehr zahlen. (Das mit der Rückzahlung ist wahrscheinlich auch in Ordnung, bin nicht sicher.) Und andersrum: Wenn der Student deutlich mehr oder deutlich andere Aufgaben bekommt als abgemacht wurde, dann kann er 'schmeißen', und braucht auch nichts zurückzuzahlen. Ich findel, bevor er Gefahr läuft sein Studium zuvermasseln, _sollte_ er das sogar tun.
Erstellt am 14.07.2014 um 11:00 Uhr von xumuimhxer
@Hartmut: Auch wenn es logisch klingt, aber im deutschen Recht ist es nicht allgemein so, dass die Nicht-/Falschleistung eines Vertragsparteners den anderen von der Leistungspflicht entbindet. Vielmehr wird erwartet, dass man den anderen (notfalls gerichtlich) dazu bewegt, korrekt zu leisten.