Hallo!

In einem Unternehmen mit zwei Betrieben gibt es auch zwei Betriebsräte (A+B).

Vor Jahren hat sich daraus ein Gesamtbetriebsrat konstituiert.

Die Mitglieder des Betriebrates A sind nachfolgend ausgeschieden (durch Verlassen des Unternehmens oder Rückzug aus eigenem Interesse).
Nachfolgend gab es keine Gesamtbetriebsrat-Arbeit mehr.

Kann diese Arbeit allein von den aus dem Betriebrat B abgestellten Vertretern wieder aufgenommen werden, wenn der Betriebrat A weiterhin keine neuen Vertreter abstellt?

Sprich, ist der Gesamtbetriebsrat mit Vertretern aus nur einem Betriebrat funktionsfähig?

Danke!

VG
Holger