In einem Unternehmen mit zwei Betrieben gibt es auch zwei Betriebsräte (A+B).
Vor Jahren hat sich daraus ein Gesamtbetriebsrat konstituiert.
Die Mitglieder des Betriebrates A sind nachfolgend ausgeschieden (durch Verlassen des Unternehmens oder Rückzug aus eigenem Interesse).
Nachfolgend gab es keine Gesamtbetriebsrat-Arbeit mehr.
Kann diese Arbeit allein von den aus dem Betriebrat B abgestellten Vertretern wieder aufgenommen werden, wenn der Betriebrat A weiterhin keine neuen Vertreter abstellt?
Sprich, ist der Gesamtbetriebsrat mit Vertretern aus nur einem Betriebrat funktionsfähig?
Danke!
VG
Holger
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