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Gesamtbetriebsrat

G
Golfer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind ein Unternehmen mit acht GmbH's, davon haben drei einen BR, wir sind mit ca. 300 MA die größte. Ich habe ein paar Fragen zum Gesamtbetriebsrat:

  1. Es werden sechs BR Kollegen anwesend sein, bei der Wahl zum GBRV zählen da die MA Anzahl die wir vertreten oder nur dann wenn es z.B. 3:3 ausgeht????
  2. Kann der GBR auch BV's abschließen die nur für ganz bestimmte GmbH' s gültig sind???
  3. Wie oft sollte der GBR in der Anfangsphase zusammentreten, wir haben z.B. viel Nachholebedarf für die Betriebe ohne BR?? Danke für die Info's
1.19303

Community-Antworten (3)

R
Roxxx

11.08.2011 um 04:19 Uhr

Moin Golfer!

zu 1. siehe § 47 Betriebsverfassungsgesetz

zu 2. siehe § 50

zu 3. so oft wie nötig

Solltest Du kein Buch zur Hand haben (mit Kommentierung) findest Du die §§ unter den Button "Urteile und Gesetze" ganz oben auf dieser Seite.

H
hennessy

11.08.2011 um 09:27 Uhr

Wenn Ihr 8 GmbH's seit, müsst ihr meiner Meinung nach einen KBR gründen und keinen GBR.

K
Kölner

11.08.2011 um 09:50 Uhr

...und der ist freiwillig!

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