Gesamtbetriebsrat
Hallo zusammen, wir sind ein Unternehmen mit acht GmbH's, davon haben drei einen BR, wir sind mit ca. 300 MA die größte. Ich habe ein paar Fragen zum Gesamtbetriebsrat:
- Es werden sechs BR Kollegen anwesend sein, bei der Wahl zum GBRV zählen da die MA Anzahl die wir vertreten oder nur dann wenn es z.B. 3:3 ausgeht????
- Kann der GBR auch BV's abschließen die nur für ganz bestimmte GmbH' s gültig sind???
- Wie oft sollte der GBR in der Anfangsphase zusammentreten, wir haben z.B. viel Nachholebedarf für die Betriebe ohne BR?? Danke für die Info's
Community-Antworten (3)
11.08.2011 um 04:19 Uhr
Moin Golfer!
zu 1. siehe § 47 Betriebsverfassungsgesetz
zu 2. siehe § 50
zu 3. so oft wie nötig
Solltest Du kein Buch zur Hand haben (mit Kommentierung) findest Du die §§ unter den Button "Urteile und Gesetze" ganz oben auf dieser Seite.
11.08.2011 um 09:27 Uhr
Wenn Ihr 8 GmbH's seit, müsst ihr meiner Meinung nach einen KBR gründen und keinen GBR.
11.08.2011 um 09:50 Uhr
...und der ist freiwillig!
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