@Tulpe
Nee, BR-Arbeit ist im Sinne der Arbeitsschutzgesetze KEINE Arbeitszeit. §37 BetrVG sagt vielmehr, das ein BR für die ** ehrenamtliche ** Betriebsratstätigkeit (nicht -ARBEIT!) (unter Lohnfortzahlung) von der Arbeit FREIZUSTELLEN ist.
Damit gelten insbesondere nicht die Höchstdauer der Arbeitszeit, die Ruhenszeit und auch nicht das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen!
Das BAG hat lediglich zugestanden das auch einem BR eine angemessene Zeit zum Schlafen zur Verfügung stehen muss. Kann diese bis zum Arbeitsbeginn/-ende nicht gewährleistet werden, kann der BR sich von der Arbeit in angemessener Weise freistellen. Aber NICHT bezogen auf die 11 Stunden Ruhenszeit nach ArbZG, sondern nach persönlichem, pflichtgemäßem Ermessen.
@trixi
Ihr könnt also nach der regulären Arbeit so viel BR-Tätigkeit machen wie notwendig ohne auf Ruhenszeit oder Höchstarbeitszeit Rücksicht nehmen zu müssen. Einzig wenn es zwischen Arbeit, Fahrt, Sitzung unabdingbar ist das ihr ein Mütze Schlaf braucht könnt ihr Euch von der Arbeit freistellen.
Bsp:
Wenn Du bis 22:00 Uhr arbeitest und anschließend sofort losfährst bist Du um ca. 02:00 Uhr im Hotel und kannst dann schlafen. Beginnt die Sitzung z.B. um 09:00 Uhr, so sind das ca. 7 h, also mit Einchecken, Auskleiden, Ankleiden, Frühstück, Auschecken, Anfahrt weniger als ca. 5,5h Schlaf. Das ist zu wenig. Das BAG hat was von ca. 7 h Schlaf gesagt. Du musst also entsprechend eher losfahren, so das Du spätestens um 00:30 Uhr am Hotel ankommst (=8,5h bis zur Sitzung, ca. 7h Schlaf). Dafür stellst Du Dich als BR von Deiner Arbeit frei! Wie gesagt hier zählt das pflichtgemäße Ermessen. Wenn Du nach nur 7h Schlaf kein Mensch bist kannst Du hier auch mehr Zeit ansetzen! Wenn Dir hingegen 5,5h Schlaf genügen (auch Rücksicht auf den Kollegen nehmen!) kannst Du auch bis zum Schluß arbeiten....
Wäre die Sitzung später, könntest Du auch länger arbeiten. Für den Kollegen in der Frühschicht stellt sich das Problem nicht... Er muß zwischen Arbeitsende und Fahrt auch keine 11 Stunden Ruhenszeit einhalten, er hat also alle Möglichkeiten offen, nur beschränkt dadurch das er mit Dir fährt.
Letztendlich musst Du das mit Deinem AG ausmachen. Manche AG sehen es gar nicht gerne (auch wenn rechtlich vollkommen legal) wenn sich BR inkl. ihrer BR-Arbeit nicht an das ArbZG halten, andere AG wieder sehen es gar nicht gerne wenn sich BRM extensiv von der Arbeit freistellt weil sie auch mit BR-Arbeit sich an das ArbZG halten wollen...