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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gesamtbetriebsrat - oder doch nicht?

M
menoboy
Jan 2018 bearbeitet

wir sind ein betrieb mit ca . 400 leuten und haben vor kurzem einen neuen standort ca 250 km entfernt mit 20 leuten gegründet. diese 20 leute wollen das der BR ,der von den 400 leuten schon gewählt worden ist auch vertreten werden ( sie wollen keinen eigenen wählen ). hier nun meine frage : wie stellen wir das nun an ??? müssen die 20 L. uns das nur mündlich mitteilen oder muss das schriftlich festgehalten werden?? wenn ja ,wie muss so etwas aussehen ??? hat da jemand schon Erfahrung wie das aussehen könnte?? und worauf müßen wir da noch achten ; wenn möglich wollen wir keine stock fehler machen . für ein paar tips wären wir euch dankbar :))))

5.03401

Community-Antworten (1)

S
Sternburg

23.01.2008 um 23:44 Uhr

Siehe § 4 Abs. 2 BetrVG http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__4.html (Hier geht es allerdings um eine bevorstehende BR-Wahl)

Auch wenn es dort heisst: 'formlos', so ist es doch -für den Fall, dass man die Gültigkeit dieser Entscheidung nachweisen muss- sinnvoll, die Abstimmung in irgend einer (nachvollziehbaren) Form schriftlich duchzuführen.

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