Gesamtbetriebsrat
Wir brauchen dringend Hilfe. Wir sind ein Unternehmen mit 6 Standorten. Eine relativ neue Geschäftsführung welche alles auf den Kopf stellt. Aus allen Standorten soll nun alles zentralisiert werden Buchhaltung, Personal etc. Was ja auch ein Stück voll für die Nähe zusammen liegenden sinnvoll ist, z.b. sind zwei Unternehmen in einer Stadt - die größten die vier anderen um Umkreis von 100 km. Wie gesagt nun soll alles in einer Stadt zentralisiert werden und die Mitarbeiter alles Standorte ausser die Fertigung in eine Stadt zentralisiert werden. Was können wir tun oder müssen wir es einfach hinnehmen, die Mitarbeiter haben sich ja Mal bewusst für den Standort einschießen, hier geht es um MA welche alle über 15 Jahre und mehr im Unternehmen sind.zudem wird der BR vor Ort permanent übergangen und alles über KBR oder GBR gemacht. Die Kollegen sind verzweifelt, wer kann uns helfen. Wir haben auf das informationsrecht bestanden, aber ohne Erfolg. Mittlerweile sind wir der BR wie gelähmt in unsrer Machtlosigkeit.
Community-Antworten (5)
21.04.2017 um 09:58 Uhr
Das ist dann eine Betriebsänderung und ihr müsst einen Interessenausgleich und Sozialplan fordern. Zieht einen Fachanwalt und / oder die Gewerkschaft hinzu.
21.04.2017 um 10:32 Uhr
Zitat: "zudem wird der BR vor Ort permanent übergangen und alles über KBR oder GBR gemacht" KBR und GBR sind aber nicht immer die richtigen Ansprechpartner / Verhandlungspartner. Da müsst Ihr als BR im GBR, KBR und bei der Geschäftsführung Kante zeigen und eure Mitbestimmungsrechte einfordern. Ihr solltet auch klar machen, das manche Themen nur mit eurer Beauftragung verhandelt und ggf. abgeschlossen werden können. Ggf. solltet ihr euch auch hier durch einen Anwalt beraten lassen.
Soooooo machtlos seid ihr gar nicht.
21.04.2017 um 11:51 Uhr
Zu einer Macht gehört aber auch jemand der sie ausübt. Wer sich in sein Kämmerlein zurückzieht und sich dem Wehklagen widmet, dürfte ein generelles Problem damit haben. So gesehen könnte eine Zusammenlegung von Betrieben und einer sich daraus ev. ergebenden Pflicht oder Möglichkeit zur Bildung eines gemeinsamen BR sogar von Vorteil sein.
@Giro „Das ist dann eine Betriebsänderung und ihr müsst einen Interessenausgleich und Sozialplan fordern. Zieht einen Fachanwalt und / oder die Gewerkschaft hinzu.“ Das dürfte in Fällen, in denen originär ein GBR zuständig ist, was hier der Fall sein dürfte, für einen BR ein sehr schlechter Ratschlag sein. Siehe hierzu: BAG Urt. v. 11.12.2001, Az.: 1 AZR 193/01, bestätigt durch BAG Beschl. v. 03.05.2006, Az.: 1 ABR 15/05 und BAG Urt. v. 19.07.2012, Az.: 2 AZR 386/11
21.04.2017 um 15:33 Uhr
Das wissen wir so nicht. Für den Standort-BR heißt es doch erst einmal : Unser Betrieb soll verlagert werden - und da muss ich erst einmal auf Betriebsänderung erkennen und einen Interessenausgleich und Sozialplan fordern. Dann wird man den Sachverhalt weiter durchleuchten und daraus die weiteren Schritte ableiten können. Vorher Mutmaßungen anzustellen ist eher schädlich.
Also: mein Ratschlag steht! !
22.04.2017 um 13:57 Uhr
„Vorher Mutmaßungen anzustellen ist eher schädlich.“ Das ist richtig und sollte man auch nicht machen. Kosten produzieren, auf denen man dann ev. selbst sitzen bleibt, aber auch nicht.
Und leider gehört dein Tipp genau in diese von dir als schädlich bezeichnete Vermutung. Denn letztlich basiert auch sie nur auf der Vermutung, hier zuständig zu sein.
Eine einfache Nachfrage beim GBR, ob jetzt alle örtlichen ihren eigenen Mist verzapfen sollen, oder er dieses, da hier ja alle Betriebe betroffen sind, für sich in Anspruch nimmt, könnte vorab schon einiges klären und dazu beitragen, ev. nicht gerechtfertigte Kosten zu vermeiden.
Bevor hier überhaupt ein Kosten erzeugender Alleingang örtlicher Betriebsräte möglich ist, wäre die Zuständigkeitsfrage zu klären. Und da hier alle örtlichen BR betroffen sind, kann auch dieses nur durch den GBR erfolgen.
Daher bleibe ich dabei, dass dein an einen örtlichen BR gerichteter Vorschlag, ein denkbar schlechter ist.
Einen Interessenausgleich durchzuführen und Sozialplan zu erstellen, kann zwar jeder örtliche fordern, die Frage ist dann aber, an wen diese Forderung zu richten ist. In diesem Fall von den örtlichen aber nicht an den AG, sondern nur an den GBR.
Einen Anwalt auch nicht schon zur Beratung, sondern nur bei der Frage der Zuständigkeitsklärung durch ein Beschlussverfahren. Wenn dieser dann feststeht, darf er ihn auch beraten. Eine GW dazuholen oder zumindest bei ihr Nachfragen, geht natürlich immer und sollte im Zweifel auch einer der ersten Wege sein.
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