Erstellt am 01.08.2014 um 10:25 Uhr von AlterMann
Wenn der AN eiverstanden ist, dann sprecht doch mal mit Eurem AG darüber. Immerhin ist der BR ja aufgerufen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
Wenn Ihr einen TV habt, dann steht dort möglicherweise auch was dazu drin.
Wenn der AG nicht gute Gründe für seine Weigerung hat, könnte man ja mal laut darüber nachdenken, ob man in diesem Einzelfall nicht in der Mbst. wegen der Arbeitszeiten ist und diese Frag mit einem Anwalt besprechen müsste... Müsste doch eigentlich reichen, oder?
Erstellt am 01.08.2014 um 10:49 Uhr von Hoppel
@ BeRler
Wenn ich´s richtig verstanden habe, geht es dem Kollegen in erster Linie um die veränderten Dienstzeiten, korrekt?
Dann verstehe ich nicht, warum man nicht bei der Arbeitszeit in der jetzigen Abteilung ansetzt und den Umweg über eine Versetzung geht.
Kann die nicht geändert werden und hat man diesbezüglich mal das Gespräch mit dem AG gesucht?
Wäre dem Kollegen ggf. mit der Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit geholfen?
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Familienpflegezeit-Infobrosch_C3_BCre-Besch_C3_A4ftigte,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Grundsätzlich sollte der BR vom § 80 Abs. 2b BetrVG Gebrauch machen und auf den AG einwirken.
Erstellt am 01.08.2014 um 11:41 Uhr von BeRler
Danke für die schnellen Antworten.
@AlterMann - Leider ist dies in unserem TV nicht geregelt.
@Die Idee mit der Familienpflegezeit werde ich weiter reichen, vielen Dank dafür!
Ich hoffe wir können dem Kollegen/der Kollegin weiterhelfen.