Grüß Gott, im alten Jahr,

gibt es eine Versetzungssperre, wenn sich z.B. eine Schwester auf eine andere Station versetzen lassen will? Wenn ja, in welchem Gesetz finde ich die Begründung?

Bei Beamten habe ich so etwas gelesen, aber doch nicht bei Angestellten, oder?

Diese Sperre wurde mit nichts begründet, also weder mit persönlichem Verhalten, noch mit betrieblichen Notwendigkeiten.

Sagt's mir doch bitt' schön Bescheid, dann wünsch i Eich a a guads Neis Jahr (das ist bayrisch!)