W.A.F. LogoSeminare

Ablehnung einer Änderungskündigung/Versetzung

O
Oberlicht
Feb 2020 bearbeitet

Hallo, wir sind ein recht junger BR, eines sozialen Trägers mit folgenden Problem:

Eine Lehrkraft für Russisch wurde vom Schulamt die weitere Unterrichtung untersagt bzw. die Zulassung abgelehnt. Unser Chef findet diese Person aber so toll, dass er sie im Hortbereich der Schule als pädagogische Fachkraft einsetzen möchte. Dafür bekommt sie durch eine Änderungskündigung einen kapazitätsorientierten Vertrag als Erzieherin der Stufe 2 angeboten. Problem, sie hat keine Erzieherausbildung oder etwas vergleichbares. Weswegen wir der Versetzung nach §99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verweigern wollen, weil dies eine Beschäftigung von AN ohne ausreichende Qualifizierung nach § 7 Arbeitsschutzgesetz verstößt.

Frage: Liegen wir mit unserer Ablehnung richtig, oder nutzen wir einen falschen § als Begründung?

Ps. Einer Einstellung als pädagogischer Hilfskraft mit entsprechender Eingruppierung, würden wir nicht im Wege stehen.

448017

Community-Antworten (17)

C
celestro

19.02.2020 um 15:25 Uhr

Welche Befähigung für die Sicherheit oder den Gesundheitsschutz zu sorgen, sollte Ihr fehlen wenn Ihr Euch auf diesen § stützen wollt?

O
Oberlicht

19.02.2020 um 16:15 Uhr

Die fehlende Ausbildung als Erzieherin stellt doch eine Gefahr für die Kinder dar? Oder sind wir da auf dem Holzweg? Was könnte man denn für einen anderen § anwenden?

P
Pjöööng

19.02.2020 um 17:23 Uhr

Ist pädagogische Fachkraft ein Ausbildungsberuf oder braucht man da ein Studium? Was sind die Voraussetzungen damit man sich "pädagogische Fachkraft" nennen darf?

C
Catweazle

19.02.2020 um 17:31 Uhr

Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu die Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren zu schützen und nicht die Kinder. Es ist euer gutes Recht Widerspruchsgründe zu suchen. Ihr solltet aber bedenken, dass der Arbeitgeber mangels Beschäftigungsmöglich eine Beendigungskündigung aussprechen könnte.

C
celestro

19.02.2020 um 17:37 Uhr

"Die fehlende Ausbildung als Erzieherin stellt doch eine Gefahr für die Kinder dar? Oder sind wir da auf dem Holzweg?"

Würde ich sagen, ja.

"Was könnte man denn für einen anderen § anwenden?"

Da fällt mir spontan leider auch nichts ein.

O
Oberlicht

19.02.2020 um 18:09 Uhr

@Pjöööng pädagogische Fachkraft ist einfach ein Sammelbegriff für Erzieher (5 Jahre Ausbildung) oder z.B. Sozialpädagogen (6 Semester). Danke @Catweazle und Celestro, ich hatte es schon befürchtet/mir gedacht.

Problem für uns ist halt, dass jemand als Erzieher bezahlt werden soll, obwohl sie nicht über die entsprechende (gleichwertige) Ausbildung verfügt. Aber das scheint wohl das Recht des AG zu sein. Falls doch noch jemand einen Tipp/Rat hat, wären wir dafür sehr dankbar.

B
BRHamburg

19.02.2020 um 22:22 Uhr

Was ist das Ziel des Widerspruchs? Soll die Kollegin die Stelle nicht bekommen, weil eine geeignetere Bewerberin da wäre? Für mich persönlich hört es sich eher so an, als ob es hier nur darum geht der Kollegin das Gehalt nicht zu gönnen. Und was die Gefährdung der Kinder angeht. Die ist bei einigen Fachleute größer als bei ungelernten Kräften.

D
DummerHund

20.02.2020 um 00:57 Uhr

Wenn das denn mal so einfach geht???????

https://www.erzieherin-ausbildung.de/praxis/ausbildung-studium/als-lehrer-im-kindergarten-als-erzieher-arbeiten-geht-das

Nach der Seite hätte ich so gewisse Zweifel.

O
Oberlicht

20.02.2020 um 09:26 Uhr

@BRHamburg stimmt, in der fünfjährigen Ausbildung lernen die Erzieher auch nix besonderes und jeder Heino auf der Straße könnte das gleich genauso gut machen. facepalm

Und natürlich ist das hier eine Gerechtigkeitsfrage, gegenüber den Kollegen, die so „dumm“ waren, ihren Beruf gelernt zu haben.

@Dummerhund die gute ist ja keine ausgebildete Lehrerin. Aufgrund des Lehrermangels wurde sie als Quereinsteiger eingestellt, wobei die Zulassung vom staatlichen Schulamt noch Ausstand. Dieser hat sich dann dagegen entschieden, dass sie weiter unterrichten darf.

P
Pickel

20.02.2020 um 10:00 Uhr

erbärmlich

O
Oberlicht

20.02.2020 um 11:31 Uhr

@pickel was denn genau?

P
Pjöööng

20.02.2020 um 15:13 Uhr

Über die Bezahlung entscheidet der Arbeitgeber! Er kann, wenn er möchte, dem Pförtner das gleiche Entgelt zahlen wie dem Leiter der raketenwissenschaftlichen Abteilung. (Ausnahmen kann es im Bereich des ÖTV geben: Besserstellungsverbot).

Die Frage ist doch: Muss (z.B. auf Grund gesetzlicher Vorgaben) an dieser Stelle eine "pädagogische Fachkraft" (mit der entsprechenden Ausbildung) eingesetzt werden, oder ist der Arbeitgeber da frei?

O
Oberlicht

20.02.2020 um 15:59 Uhr

@Pjöööng es gibt zum Glück noch gesetzliche Vorgaben, diese haben wir auch hinterfragt, und natürlich wird die ungelernte Kraft niemals alleine im Hort tätig sein. Naja, Fall ist erledigt. Die Moral der Fachkräfte sinkt dadurch leider weiter.

N
nicoline

20.02.2020 um 17:48 Uhr

Ausnahmen kann es im Bereich des ÖTVgeben Was' das denn? ??

P
Pjöööng

21.02.2020 um 11:26 Uhr

nicoline, ich schenke Dir noch ein D und dann darfst Du daraus eine geeignetere Abkü. basteln. Ok?

--<-<-@

N
nicoline

21.02.2020 um 16:10 Uhr

Pjöööng aber....... dann müsste ich ja alles durcheinander würfeln........ weiß nicht, ob ich das hinkriege..........?

P
Pjöööng

21.02.2020 um 16:23 Uhr

Du schaffst das!

Es gibt nur 24 Möglichkeiten...

Ihre Antwort