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Kann ein MA eine Versetzung ablehnen?

S
Streithammel
Jan 2018 bearbeitet

Ein MA (ist BRM) hat eine "höhere" Stelle angeboten bekommt, die GL hat einige Versprechen gemacht ohne die Gehaltseinstufung zu benennen. Der BR hat diesen Fall jetzt abgelehnt, mit der Erklärung, dass die Versprechen dort nicht aufgeführt sind und die Gehaltseinstufung für diese Stelle nicht richtig ist, weil sich zur anderen Stelle nichts ändert. Die GL hat dem BR jetzt den Fall nocheinmal mit fast dem gleichen Inhalt zugeschickt, mit bitte um Zustimmung. Ich weiß, dass der MA diese Stelle nicht annehmen wird, wenn die Gehaltsstufe die gleiche ist, wie auf der anderen Stelle. Was passiert, wenn der BR zustimmt? Sollte der MA das Gespräch mit der GL suchen?

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Community-Antworten (10)

R
ridgeback

14.02.2009 um 09:48 Uhr

@Streithammel, wurde die Stelle, mit den entsprechenden Info`s, intern ausgeschrieben? Was der BR ja fordern kann. Wenn nicht, habt ihr doch als BR einen guten Grund zu widersprechen. Dann wäre der AG gefordert.

M
Mona-Lisa

14.02.2009 um 10:05 Uhr

@Streithammel, ihr könnt jederzeit zustimmen und der Eingruppierung widersprechen! Wenn der Kollege echtes Interesse an der Stelle hat, sollte er sich den Weg nicht mit Gehaltsforderungen verbauen. Gibt es eine Eingruppierungskommission bei euch?

S
Streithammel

14.02.2009 um 10:26 Uhr

Stelle 1 = neu seit 1 Jahr - befristet noch 1 1/2 Jahre evtl. länger Stelle 2 = alter Stelleninhaber hat gewechselt, Stelle muss jetzt schnellstmöglich besetzt werden. Dieser Stelle sind 4 MA unterstellt.

Vorteil Stelle 1 = Spass, nette Kollegen Vorteil Stelle 2 = nicht befristet,

MA würde Stelle 2 nur annehmen, wenn es die gleiche Entlohnung gibt wie beim alten Stelleninhaber. Sonst würde der MA die Stelle 1 bevorzugen.

Die Aussreibung ist unterblieben, es gibt auch keine BV.

S
Streithammel

14.02.2009 um 10:56 Uhr

@neskia da sind wir dran :-)

D
drosselbart

15.02.2009 um 06:09 Uhr

@Streithammel ich gehe davon aus, dass der MA egal ob BRM oder nicht immer noch die letzte Entscheidung hat.

DNNB
der Neue nach BR2

15.02.2009 um 06:42 Uhr

@Drosselbart ich glaube, der AG hat das Recht zu dieser Versetzung, wenn der BR zustimmt.

D
DonJohnson

15.02.2009 um 10:09 Uhr

@ neskia ... aber selbstverständlich unter Wahrung des MBR des BR ;-)

@all wieso ein befristeter AN eine unbefristete Stelle nicht haben will kann ich nciht nachvollziehen...

S
Streithammel

15.02.2009 um 16:34 Uhr

@Don Johnson Der AN möchte diese stressige, aufreibende, verantwortungsvolle Stelle ja gerne haben, aber nur... mit der entsprechenden Bezahlung. Die Eingruppierung die im Moment dem BR zugegangen ist, ist die gleiche Eingruppierung wie die spassige, kümmernde und leichtere Stelle.

Ich kann den AN verstehen, dass er Entscheidungsprobleme hat.

D
drosselbart

15.02.2009 um 16:36 Uhr

@neskia @Don Johnson @der Neue nach BR2 aus euren Antworten schließe ich, dass der MA, wenn der BR zustimmt, diese Stelle annehmen muss.

D
DonJohnson

15.02.2009 um 17:15 Uhr

@Drosselbart Schau dir noch mal die Frage an. Die Stelle wurde dem AN angeboten. Da steht nciht, dass er gegen seinen Willen dahin versetzt werden soll, oder? Weiterhin ist sich der AN mit dem AG nciht einig über die Höhe des Entgeltes. Wir wissen nciht was der AV besagt - ist auch zweitrangig für dieses Problem hier. Aber mal den Fall gedreht - was würde der AG machen um bei Vertraglich feststehendem Arbeitsbereich den AN zu bewegen eine andere Stelle innerhalb des Betriebes zu belegen? Ich stimme ML zu. Wenn er die will die Stelle und die dann auch nohc unbefristet ist.... Aber ok, auch darum geht es ja nciht wirklich. Zu deiner Feststellung: "aus euren Antworten schließe ich, dass der MA, wenn der BR zustimmt, diese Stelle annehmen muss." Wenn der AN nicht wollte, und der BR schlecht arbeitet, dann muß er noch lange nciht diese Stelle annehmen! Er könnte sich einen anderen AG suchen. Vielleicht mit diesem auch vor Gericht gehen, das wäre aber gleichbedeutend bei einer befristeten Stelle, die er ja jetzt momentan hat.

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