Erstellt am 14.02.2009 um 08:48 Uhr von ridgeback
@Streithammel,
wurde die Stelle, mit den entsprechenden Info`s, intern ausgeschrieben? Was der BR ja fordern kann.
Wenn nicht, habt ihr doch als BR einen guten Grund zu widersprechen.
Dann wäre der AG gefordert.
Erstellt am 14.02.2009 um 09:05 Uhr von Mona-Lisa
@Streithammel,
ihr könnt jederzeit zustimmen und der Eingruppierung widersprechen!
Wenn der Kollege echtes Interesse an der Stelle hat, sollte er sich den Weg nicht mit Gehaltsforderungen verbauen.
Gibt es eine Eingruppierungskommission bei euch?
Erstellt am 14.02.2009 um 09:26 Uhr von Streithammel
Stelle 1 = neu seit 1 Jahr - befristet noch 1 1/2 Jahre evtl. länger
Stelle 2 = alter Stelleninhaber hat gewechselt, Stelle muss jetzt schnellstmöglich besetzt werden. Dieser Stelle sind 4 MA unterstellt.
Vorteil Stelle 1 = Spass, nette Kollegen
Vorteil Stelle 2 = nicht befristet,
MA würde Stelle 2 nur annehmen, wenn es die gleiche Entlohnung gibt wie beim alten Stelleninhaber. Sonst würde der MA die Stelle 1 bevorzugen.
Die Aussreibung ist unterblieben, es gibt auch keine BV.
Erstellt am 14.02.2009 um 09:56 Uhr von Streithammel
@neskia
da sind wir dran :-)
Erstellt am 15.02.2009 um 05:09 Uhr von Drosselbart
@Streithammel
ich gehe davon aus, dass der MA egal ob BRM oder nicht immer noch die letzte Entscheidung hat.
Erstellt am 15.02.2009 um 05:42 Uhr von der Neue nach BR2
@Drosselbart
ich glaube, der AG hat das Recht zu dieser Versetzung, wenn der BR zustimmt.
Erstellt am 15.02.2009 um 09:09 Uhr von DonJohnson
@ neskia
... aber selbstverständlich unter Wahrung des MBR des BR ;-)
@all
wieso ein befristeter AN eine unbefristete Stelle nicht haben will kann ich nciht nachvollziehen...
Erstellt am 15.02.2009 um 15:34 Uhr von Streithammel
@Don Johnson
Der AN möchte diese stressige, aufreibende, verantwortungsvolle Stelle ja gerne haben, aber nur... mit der entsprechenden Bezahlung.
Die Eingruppierung die im Moment dem BR zugegangen ist, ist die gleiche Eingruppierung wie die spassige, kümmernde und leichtere Stelle.
Ich kann den AN verstehen, dass er Entscheidungsprobleme hat.
Erstellt am 15.02.2009 um 15:36 Uhr von Drosselbart
@neskia
@Don Johnson
@der Neue nach BR2
aus euren Antworten schließe ich, dass der MA, wenn der BR zustimmt, diese Stelle annehmen muss.
Erstellt am 15.02.2009 um 16:15 Uhr von DonJohnson
@Drosselbart
Schau dir noch mal die Frage an. Die Stelle wurde dem AN angeboten. Da steht nciht, dass er gegen seinen Willen dahin versetzt werden soll, oder? Weiterhin ist sich der AN mit dem AG nciht einig über die Höhe des Entgeltes. Wir wissen nciht was der AV besagt - ist auch zweitrangig für dieses Problem hier. Aber mal den Fall gedreht - was würde der AG machen um bei Vertraglich feststehendem Arbeitsbereich den AN zu bewegen eine andere Stelle innerhalb des Betriebes zu belegen?
Ich stimme ML zu. Wenn er die will die Stelle und die dann auch nohc unbefristet ist.... Aber ok, auch darum geht es ja nciht wirklich. Zu deiner Feststellung: "aus euren Antworten schließe ich, dass der MA, wenn der BR zustimmt, diese Stelle annehmen muss." Wenn der AN nicht wollte, und der BR schlecht arbeitet, dann muß er noch lange nciht diese Stelle annehmen! Er könnte sich einen anderen AG suchen. Vielleicht mit diesem auch vor Gericht gehen, das wäre aber gleichbedeutend bei einer befristeten Stelle, die er ja jetzt momentan hat.