Hallo,
als BR-Mitglied kommt es vor, dass ich zu Gesprächen u.a. mit der Geschäftsleitung montags extra zur Arbeit fahre. Montag ist mein freier Tag. Fahrweg hin und zurück sind 2 Stunden.
Soll ich einen Zeitausgleich für die Sitzung + Fahrweg bekommen, oder nur für die Zeit der Sitzung?
Weiß jemand ein Gesetztext dazu? Gefunden habe ich Folgendes: BetrVG §37 (3) Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Da ist allerdings nur die Rede von Zeitausgleich für die eigentliche Sitzung, nicht von den Fahrwege zur Sitzung...