Hallo Zusammen,

unser Gremium besteht aus 7 Mitglieder ,darunter auch Teilzeitkräfte. Nun haben wir das Problem, dass die Teilzeitkrafte z.b an zwei Tagen in der Woche arbeiten. Prinzipiell wird versucht die BR-Sitzung auf die jeweiligen Arbeitstage der TZ zu legen! Nun meine Frage : Falls dies mal nicht möglich ist hat die jeweiligeTeilzeitkraft einen rechtlichen Anspruch auf die Teilnahme? Wenn ja wer trägt die Kosten, da es sich ja nicht um die regulären Arbeitstage der TZ handelt? Sollte/muss oder kann aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auch ein Ersatzmitglied laden?

Danke
Wolbers