Erstellt am 20.07.2014 um 20:34 Uhr von gironimo
Das mit der Alkoholerkrankung ist ein Kapitel für sich.
Als ersten Schritt solltest Du auf jeden Fall den Kollegen ansprechen und ihn die Brisanz seines Handelns aufzeigen. Wahrscheinlich wird er leugnen. Biete ihm trotzdem Hilfe an und besorge Adressen für Beratungsstellen.
Weg sehen ist jedenfalls der falsche Weg.
Erstellt am 20.07.2014 um 20:43 Uhr von Kölner
Richtig! Aus der Anonymität heraus holen...
Erstellt am 21.07.2014 um 12:39 Uhr von Thessa
Moin.
Macht eine BV zum Thema "Alkohol am Arbeitsplatz" bzw. "Alkoholkrankheit und andere Suchtkrankheiten".
Darin regelt ihr zum Einen, das z.B. am Arbeitsplatz 0,0 Promille gilt und zum Anderen, wie man mit AN umgeht, die dennoch alkohloisiert am Arbeitsplatz erscheinen. Diesen sollte man dann die Gefahren ihres Tuns klarmanchen, ihnen im Wiederholungsfall ganz klar eine Alkoholsucht unterstellen und ihnen zu einer Therapie raten.
In jedem Fall solltet ihr einen Suchtberater hinzuziehen.
Erstellt am 21.07.2014 um 14:33 Uhr von Kölner
Ganz schlecht sind solche Empfehlungen, wenn sie nicht fundiert sind. Zumal in diesem Fall das Kind bereits im Brunnen sitzt...
Erstellt am 21.07.2014 um 14:56 Uhr von Nubbel
entschuldigung, wenn der kollege eine fahne hat, aber nüchtern ist, was wollt ihr ?
Erstellt am 22.07.2014 um 12:43 Uhr von SBVmann
entschuldiung, wenn der Kollege eine Fahne hat, wie kann mann da nüchtern sein?? (mal abgesehen von bestimmten Krankheiten)