Erstellt am 15.01.2009 um 16:40 Uhr von Mecki
Hallo Bayer,
meines Erachtens nach sind solche Sachen freiwillig.
Keiner kann dazu verpflichtet werden. Der Betriebsrat
sollte sich allerdings gemäß § 89 Betr. Verf. Gesetz
schon für den Gesundheitsschutz einsetzen.
Grüße,
Mecki
Erstellt am 15.01.2009 um 19:41 Uhr von Lotte
Bayer,
was sind denn Gesundheitsstunden?
Der AG kann all das bestimmen, was der AV/TV hergibt und der BR im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte unterstützt. Z. B. wird der AG einen angestellten Wergzeugmacher kaum zur Yogasitzung zwingen können...