Erstellt am 26.10.2016 um 06:47 Uhr von Erbsenzähler
@vondraußen
... oder kann es etwas psychisches sein?
Schaltet euren Betriebsarzt ein. Der hat Möglichkeiten die Person zu "analysieren" und unterliegt der Schweigepflicht.
Erstellt am 26.10.2016 um 07:08 Uhr von nicoline
Erbsenzähler,
wie kommst du darauf, dass der BR so ohne Weiteres den Betriebsarzt einschalten kann?
An erster Stelle wäre ja wohl ein Gespräch mit dem "Verdächtigten" der richtige Weg!
Ich frag mich immer, warum die Kollegen in so einem Fall nicht selber fragen ; "Was ist los mit Dir? Irgendwie hast du dich verändert! Können wir dir helfen?"
Erstellt am 26.10.2016 um 07:26 Uhr von gironimo
Denke auch, dass das erste ein Gespräch sein sollte.
Auch wenn er abstreiten wird, dass er ein Problem hat. Es ist der erste Schritt.
Erstellt am 26.10.2016 um 09:15 Uhr von Paddy
Richtig, in jedem Fall erst einmal versuchen zu helfen statt anzuschwärzen.
Erstellt am 26.10.2016 um 10:15 Uhr von Hoppel
Sollte man nicht mal klären, wer überhaupt mit LA gemeint ist?
LA = ltd. Angestellter ??
LA = LeihArbeitnehmer ??
Und wer hat denn überhaupt das Gespräch zu führen? Der BR sicherlich nicht!
Erstellt am 26.10.2016 um 10:31 Uhr von gironimo
.... nicht der BR - aber das BR-Mitglied als aufmerksamer Kollege.
Erstellt am 26.10.2016 um 11:36 Uhr von BRfan
Soll nicht zuerst die Personalabteilung in Spiel kommen?
Erstellt am 26.10.2016 um 11:40 Uhr von blackjack
""Wir als BR haben keinerlei beweis dass Alkohol bei der Arbeit konsumiert wird...""
Und alles auf Grund von Gerüchten. Toll!
Erstellt am 26.10.2016 um 18:51 Uhr von vonDraußen
Beweis !? soll bedeuten das wir den LA ( Leidendete Angestellten) noch nicht selbst beim Trinken gesehen haben. Durch sein Verhalten erhärtet sich aber der Verdacht.
Private Probleme hat er wohl, Frau und Kinder weg, sehr viel Druck auf der Arbeit.
Die Problematik liegt auch daran, dass er ein LA ist und er sich dem BR nicht anvertrauen möchte.
Und wir als BR wollen da kein Feuer schüren das er noch Probleme davon trägt. Nur leiden auch die AN darunter. Wir wissen da echt nicht weiter, wie wir vernünftig dieses Problem lösen können.
Erstellt am 26.10.2016 um 19:49 Uhr von nicoline
Der LA muss sich auch nicht an den BR wenden, für den seid ihr ja gar nicht zuständig. Wenn Beschäftigte aber berichten, dass sie unter seinem Verhalten leiden, dann wäre es doch ratsam, ein Gespräch mit ihm zu suchen, damit es nicht erst dazu kommt, dass er richtige Probleme bekommt. Nämlich dann, wenn der BR die Mitteilungen der Beschäftigten (die werden ja vermutlich eher zunehmen als abnehmen) über sein Verhalten als berechtigte Beschwerde gem. Paragraph 85 BetrVG wertet und dann dazu verpflichtet wäre, ganz offiziell beim AG auf Abhilfe zu dringen. In diesem Gespräch muss überhaupt nicht die Rede von Alkohol sein. Das veränderte Verhalten und die Wahrnehmungen der Beschäftigten, sowie ein Hinweis auf das offizielle Beschwerdeverfahren wäre vielleicht nützlich.