Erstellt am 16.07.2014 um 07:29 Uhr von martinez
Die Schulung ist dem AG bekannt.
du gehst natürlich zu der Schulung!!!
Und sag deinem AG gleich noch dazu, dass es ab jetzt keine Inhouse Schulungen mehr geben wird, genau wegen solchen Sachen.
Punkt aus.
da siehst mal was passiert wenn dem AG in solchen Sachen entgegenkommen willst, hast nur du den ärger.
Erstellt am 16.07.2014 um 07:41 Uhr von Hartmut
Hallo Fantil, lehne bitte die Teilnahme an der Sitzung höflich, aber entschieden ab!
Ich will's mal ganz klar formulieren: Da hat offenbar jemand bei euch noch nicht begriffen, dass es in Deutschland Gesetze gibt, die sind zu befolgen. Und der Gesetzgeber ist unmissverständlich der Meinung, Betriebsratsarbeit geht vor. Du hast nicht nur das Recht, die Schulung zu besuchen und die Besprechung abzusagen, sondern du hast sogar die Pflicht dazu! Umgekehrt hat der AG die Pflicht, dich zur Schulung freizustellen.
Klar konntest du das noch nicht wissen, weil du ja die Schulung noch nicht gehabt hast. :)
Erstellt am 16.07.2014 um 08:05 Uhr von Snooker
Und vor allem nie wieder.....
Wir mach dies, damit wir dem Arbeitgeber Geld sparen.....
Lässt der AG der Belegschaft das ersparte Geld wenigstens spürbar zu gute kommen, oder ist dies zur Finanzierung des nächsten Fahrzeug aus den bayrischen Motorenwerken.
Erstellt am 16.07.2014 um 08:48 Uhr von Kölner
Es kann nicht wirklich jemand hier beurteilen, was oder wie tatsächlich die betrieblichen Gegebenheiten sind. Also bitte!
Ich würde, wenn mir die TN etwas wert wäre, einen Kompromiss vorschlagen. Etwa so, dass man in einer Pause der Schulung ein wenig (1/2 Std.?) an der Sitzung teilnehmen könne und daher bitte die wichtigsten Themen in dieser Zeit behandelt werden sollten...
Und eine Innenhaus-Schulung (gerade bei den Grundlagen) macht grossen Sinn.
Erstellt am 16.07.2014 um 09:07 Uhr von Pjöööng
Jaja, die guten alten BR-Reflexe...
Ja, es gilt der Grundsatz, dass BR-Arbeit grundsätzlich Vorrang hat, aber falls man sich mal die Mühe macht, sich etwas näher mit dem Thema zu befassen, dann stellt man wieder einmal fest, dass "grundsätzlich" im juristischen Sinne heißt "es gibt Ausnahmen". Das BRM hat in pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, ob die BR-Arbeit im jeweiligen Einzelfall tatsächlich Vorrang vor den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hat.
So eine Schulung hat in der Regel, da sie sich nicht verschieben lässt, Vorrang vor anderen Verpflichtungen. Insofern wäre die erste Antwort an den Vorgesetzten dass das nicht geht, weil man dann ja bekanntermaßen auf der Schulung ist. Danach hört man sich die Argumente des Vorgesetzten an und sucht letztendlich gemeinsam einen Kompromiss. Worin dieser bestehen kann, kann hier letztendlich keiner genau beurteilen.
Erstellt am 16.07.2014 um 09:22 Uhr von gironimo
In diesem Fall sehe ich kein Ermessen mehr. Die Schulung findet nun mal statt und die Karavane zieht weiter.
Wäre die Schulung extern, könntest Du ja auch nicht zu der Besprechung.
Über den § 37 BetrVG wirst Du ja gerade in dieser Schulung viel erfahren. Ich neige ja auch immer gerne zu Kompromissen - es gibt ja auch so etwas wie die vertrauensvolle Zusammenarbeit - hier sehe ich aber keinen Ansatz.
Wie wäre es, wenn die Besprechung verschoben wird - der Chef wusste ja, dass Du zur Schulung musst und er ist ja derjenige, der Urlaub haben will.
Erstellt am 16.07.2014 um 09:41 Uhr von Snooker
Da pflichte ich gironimo mal bei. Hier wird sich mal eben der bequemste Weg gessucht. Was wäre denn wenn Du nicht auf der Schulung wärest sondern krank?
Meine persönliche Meinung zu Inhouse Schulungen, auch gerade am Anfang für neue BRM´S ist auch ne andere. Gerade der persönliche Erfahrungsaustausch mit anderen am Anfang halte ich für gut. Man sieht oder hört wie andere etwas handhaben. Und auch dadurch lernt man.
Weiter noch. Auch wenn BRarbeit und auch Schulungen nicht direkt unter dem Arbeitszeitgesetz fallen, halte ich den Vorschlag, mal eben in einer Pause der Schulung zur Sitzung zu gehen für falsch. Wenn später mal ein MA das selber während seiner Arbeitszeit und der pausen machen will erntet man bestimmt keinen Lob wenn man die als BR dann unterbindet. Ich würde hier Zeichen setzen und es wie von gironimo beschrieben machen.
Erstellt am 16.07.2014 um 09:56 Uhr von Kölner
Jemand der seit vielen, vielen Jahren keinerlei Schulungen gemacht hat bzw. auch kein BRM mehr ist, ist von der Beurteilung über Sinn und Zweck einer Schulung, deren Störung und die Gültigkeit des ArbZG soweit entfernt, wie der Weltmeistertitel von Südkorea.
Wie gesagt:
Man kann so handeln, wie gironimo das vorschlägt, aber man muss es nicht. Ich halte viel davon, sich als BRM zu überlegen, welchen Nutzen man wie und woraus zieht...
Erstellt am 16.07.2014 um 10:10 Uhr von Snooker
Stümmt, bin seit Jahren kein BR mehr. 10 Jahre BR und KBR, durchschnittlich 3 Schulungen.... denke da ist doch schon ein Erfahrungswert hängen geblieben.
Gemein wäre ich ja jetzt wenn ich aufzählen würde das Südkorea bzw. Weltmeister ist bei
Höchste Einwohnerdichte?
Südkorea – 486,8 Menschen je Quadratkilometer
und
Meistgegessen: Gemüse?
Südkorea – 179 Kalorien pro Einwohner pro Tag
mach ich abba net weil ich weiss das er Fussball meint. KEEP SMILE
Erstellt am 16.07.2014 um 13:21 Uhr von Kölner
Ich sagte bereits, Snooker, dass ich dich nicht mehr ansprechen werde.
So gesehen war deine Antwort eine falsche auf meinen Beitrag!
Erstellt am 16.07.2014 um 13:48 Uhr von Fantil
Ich danke allen für ihre Antworten.
Es handelt sich in diesem Fall um eine Inhouse-Schulung mit dem Thema Betriebsvereinbarungen. Dies ist bei uns gerade ein wichtiges Thema, da eine BV (Erfolgsprämie)noch aussteht.
Ich bin im Mai erstmalig im BR vertreten und daher noch unerfahren.
Mit der GF bin ich jetzt so verblieben, daß ich zu der Besprechung komme und die Schulung für mich 1 1/2 Stunden später anfängt.
Für die Zukunft werden wir beschließen, das Schulungen nicht mehr im Hause stattfinden werden und es keinen Komromis dazu mehr gibt. Auch der Austausch mit anderen BRM ist dann wieder gegeben.
Gruß Fantil
Erstellt am 16.07.2014 um 13:48 Uhr von Snooker
*Ich sagte bereits, Snooker, dass ich dich nicht mehr ansprechen werde.*
Sagte es und widersprach sich mit dieser Aussage doch dann gleich wieder selber.
Wo Du in dem Rest was anderes siehst....... Na mach mal, ich geh schlafen , damit ich meinen LKW heut nacht sicher durch deine Gegend steuern kann.
Erstellt am 16.07.2014 um 14:21 Uhr von Pjöööng
Ich halte es immer wieder für gefährlich wenn hier Betriebsräte aus ihrer eigenen kleinen Erfahrungswelt ultimative Ratschläge erteilen. Auch unter Betriebsräten gibt es einzelne Exemplare welche eine anspruchsvolle und für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens wichtige Tätigkeit ausführen.
Ohne zu wissen, was das für eine Besprechung ist, ist es eigentlich gar nicht möglich, Ratschläge zu geben. Es ist eben ein Unterschied ob es die übliche Montagsmorgensrunde ist in der einzelne Abteilungen darüber berichten, was bei ihnen gerade wichtig ist und danach auch noch ein Protokoll verschickt wird, oder ob es eine Besprechung mit einem Kunden ist, der mit Auftrag droht und wissen möchte, ob der Arbeitgeber seine Anforderungen erfüllen kann.
Erstellt am 16.07.2014 um 14:52 Uhr von fantil
Pjööömg,
da hast du absolut Recht, mein Fehler. Es handelt sich um eine regelmäßige (alle 2 Wochen) Produktionsbesprechung.
Meiner Meinung nach kann mab den Teil der mich betrifft auch später oder früher (z.B. heute) abgeklären. Da ich aber es so genau nicht weiß, gehe ich da hin und bilde mir dann mein abschließendes Urteil.
Erstellt am 17.07.2014 um 11:33 Uhr von Snooker
*Ich halte es immer wieder für gefährlich wenn hier Betriebsräte aus ihrer eigenen kleinen Erfahrungswelt ultimative Ratschläge erteilen*
Wo wir dann bei den sogenannten Schlipsträgern landen, mit dem Dienst nach Vorschrift.
Als Weiteres kann der AG hier seine Personalplanung nicht auf die MA abwälzen.
Aber man sieht ja, der AG sagt was und das Fussfolk folgt; anstatt mit einem klarem Nein Fakten zu schaffen.