Erstellt am 13.12.2007 um 14:54 Uhr von Bonita
Wie ernährt Ihr Euch denn, wenn "normal" gearbeitet wird??? Da habt Ihr doch auch keinen Anspruch auf Verpflegung! Es wäre zwar eine nette Geste, mttags Brötchen und Getränke zu spendieren, einen Rechtsanspruch gibt es sicher nicht! Höchstens, wenn bei allen anderen internen Veranstaltungen, die nichts mit BR zu tun haben, Verpflegung üblich ist (wegen der Schlecherstellung...)
Und organisieren einer Verpflegung auf eigene Kosten (Anlieferung, Reservierung von Plätzen in Gaststätte oder Kantine oder auch Einkaufen und hinstellen) werdet Ihr doch sicher selbst können. Falls Kollegen von anderen Standorten kommen, müsst Ihr schauen, was in der Dienstreiseregelung steht. Möglicherweise bekommen sie Tagespauschalen.
Und mit dem Dozenten muß im Dozentenvertrag ausgehandelt werden, ob er eine Pauschalvergütung bekommt, oder noch Erstattungen mit Beleg für z.B. Anreise, Hotel oder auch Verpflegungsmehraufwand.
Erstellt am 13.12.2007 um 17:01 Uhr von packer
deswegen machen wir unsere inhouse schulungen auch immer im hotel, dort wo der dozent abzusteigen pflegt :)
ich halte nicht viel von schulungen im betrieb... man hat einfach keinen abstand!
so ist es ein guter kompromiss auch für den AG...