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Inhouse-Schulung für Ersatzmitglieder

N
newbe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

sind ein neugewähltes 5 köpfiges Gremium, haben 2 Ersatzmitglieder und ne Frage.

Bin der Auffassung, dass mir ein Ersatzmitglied nur was bringt, wenn es über die Grundlagen der BR-Arbeit bescheid weiß. Gleiches gilt natürlich auch für ein ordentliches Mitglied :-)

Haben nun bald unsere 1. BR-Sitzung und möchten in dieser beschließen, dass wir eine Inhouse-Schulung durchführen. Damit wir alle den selben Wissensstand haben, möchte ich auch die Ersatzmitglieder an diesem Seminar teilnehmen lassen. Ist dies möglich oder sollte ich die Schulung so legen, dass 2 ordentliche BR-Mitglieder Urlaub? Habe bereits gelesen, dass dem Ersatzmitglied ne Schulung nur zusteht wenn es regelmäßig an Sitzungen teilnimmt. Doch dies kann ich jetzt noch nicht beantworten, da wir eben erst unsere 1. Sitzung haben.

Könnt ihr mir hier vielleicht weiterhelfen?

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Community-Antworten (5)

L
Lohengrin

09.04.2010 um 00:32 Uhr

Hallo, wenn Euer AG mitspielt kein Probelm, Wenn nicht eher nicht. Abgesehen davon wenn die 5 MItglieder des BR den entsprechenden Wissensstand haben und dann mal einer ausfällt ist das egtl. auch kein Beinbruch. Und bei längerer Vertretung kann man das EBRM ja immer noch schulen....

Mfg, Lohengrin

P
peters

09.04.2010 um 00:51 Uhr

Zitat hier aus der Wissensplattform: "Wenn ein Ersatzmitglied über einen längeren Zeitraum häufig als Betriebsrat tätig geworden ist, muss es selbstverständlich über die wichtigsten Grundlagen der Betriebsratsarbeit Bescheid wissen. "Häufig" tätig werden bedeutet z.B., über einen längeren Zeitraum an ca. einem Viertel der Betriebsrats-Sitzungen teilgenommen zu haben (ArbG Mannheim, 19.1.2000, 8 BV 18/ 99). Es besteht also ein Anspruch auf den Seminarbesuch nach § 37 Abs. 6 zumindest für die ersten beiden Grundlagenseminare (BAG, 14.12. 1994, 7 ABR 31/ 94)."

Bei einem 5-köpfigen Gremium ist abzusehen, dass öfter mal eines fehlen wird. Und eine Feuerwehr bildet man ja auch nicht erst dann aus, wenn's schon brennt.

Natürlich wäre es nicht schlecht, wie Lohengrin geschrieben hat, dies vorab mit dem Arbeitgeber zu besprechen.

P
peters

09.04.2010 um 00:55 Uhr

Ergänzung durch eine erfundene, aber durchaus mögliche Unterhaltung:

Arbeitgeber: "Es reicht doch, wenn Sie nur ein BR-Mitglied zu Schulung schicken. Die anderen können es ja von ihm lernen."

Betriebsrat: "Haben Sie Kinder?"

Arbeitgeber: "Ja, zwei Jungs und ein Mädchen, warum?"

Betriebsrat: "Dann reicht es doch, wenn sie eins davon in die Schule schicken..."

L
Lolly

09.04.2010 um 10:26 Uhr

@ peters: g

@ newbe: ich glaube gegen ein inhouse seminar hat der chef nichts einzuwenden, da alle mitarbeiter im haus sind und dies letztendlich kostengünstiger für den arebitgeber ist, als 5 bzw. 7 personen zu seminaren zu schicken, vorallem wenn ihr ihm erklärt, dass die ersatzmitglieder auch anspruch auf eine schulung der grundlagen haben.

LG Lolly

N
newbe

09.04.2010 um 17:24 Uhr

DANKE AN EUCH ALLE FÜR DIE ANTWORTEN!!!

FINDE DAS FORUM ECHT KLASSE DENN ALS NEULING ERFÄHRT MAN HIER DOCH EINIGES!!!

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