Hallo liebes Forum,
ihr habt mir vor einigen Tagen zu dieser Frage schon sehr weitergeholfen.
Jetzt muss ich aber noch einmal etwas konkreter fragen.
Gibt es für die Geheimhaltungspflicht über ein geführtes Personalgespräch gem. § 82 einen Unterschied je nach Inhalt des Gesprächs. Konkret: wenn der AG zustimmt, das ein BRM an einem Gespräch bzgl. einer Abmahnung teilnimmt (was er ja auch ablehnen könnte -oder?) besteht dann keine Geheimhaltungspflicht gegenüber dem BR Gremium? Ich meine es ist egal welchen Inhalt das Gespräch zwischen MA und AG hat, das teilnehme BRM hat darüber nichts weiterzugeben. Oder liege ich da falsch?