Erstellt am 10.07.2014 um 14:39 Uhr von martinez
Hi,
im BR Gremium gibt es keine Geheimhaltungspflicht, hier kannst du alles erzählen.
Der §79 tritt nur außerhalb der Gremiums in Kraft.
Wenn ein MA selber auf dich zukommt und dir etwas erzählt, z.b. Krankheit oder ähnliches, einfach damit du bescheid weißt und ihn vertreten kannst und dieser dich bittet dies niemanden zu erzählen vom Gremium, dann kannst du dies für dich behalten.
Ansonsten kannst du im Gremium alles erzählen, eventl. mit dem Zusatz " Geheimhaltung" nach außen!
Gruß
Erstellt am 10.07.2014 um 14:41 Uhr von martinez
Zusatz:
Wenn ein MA dich bittet beim Perso Gespräch mitzukommen, kann der AG dich nicht ablehnen oder sagen du darfst nicht mit.
Darauf hat der MA ein Recht ein BRM mitzunehmen!
Gruß
Erstellt am 10.07.2014 um 15:22 Uhr von pendragon
@martinez
hier geht es nicht um § 79, sondern um §82 - da steht sehr wohl , das die Geheimhaltungspflicht auch gegenüber den anderen BR Mitgliedern besteht. Die Frage ist nur, gilt das nur für die dort aufgezählten Punkte bei denen der AN ein Anrecht darauf hat.
Erstellt am 10.07.2014 um 15:28 Uhr von Pjöööng
Pendragon,
das Recht auf Hinzuziehung eines BRM besteht im Rahmen eines Gespräches nach § 82 (2) (Erläuterung Arbeitsentgelt, Beurteilung der beruflichen Leistungen und Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung), nicht jedoch im Rahmen des § 82 (1) (betriebliche Angelegenheiten die seine Person betreffen).
Je nach Grund der Abmahnung könnte man diese Besprechung evtl. unter "Beurteilung der beruflichen Leistungen" ansiedeln.
Im Rahmen des 82 (2) wird das BRM zum Stillschweigen verdonnert. Dies gilt uneingeschränkt jedem gegenüber.
Erstellt am 10.07.2014 um 18:52 Uhr von gironimo
Unter Geheimhaltung im Sinne des § 79 BetrVG fällt das nicht. Den Anspruch über die persönlichen schützenswerten Daten besteht gegenüber dem Arbeitnehmer, der selbst sein o.k. geben muss, dass das BR-Mitglied die Informationen weiterträgt.
>was er ja auch ablehnen könnte -oder?<
Wie das Gespräch geführt wird, liegt in der Hand des AN selbst - aber das ist ein Extra Kapitel. Der BR war ja dabei.....