Erstellt am 25.07.2013 um 14:36 Uhr von mitleserinnenn
Nur die Abstimmenden selbst dürfen ihr Votum nennen
Erstellt am 25.07.2013 um 14:41 Uhr von Widder
Was vermerkt ihr im Protokoll?? Doch hoffentlich keinen Namentliche Abstimmung!!!!
Jedes BRM hat Einblick in die Protokolle. Wenn darin Namen auftauchen, ist der Ärger vorprogrammiert.
Erstellt am 25.07.2013 um 15:26 Uhr von gironimo
Ist die Versetzung gegen Ihren Willen erfolgt und hat der BR anders abgestimmt, als sie sich erhofft hatte? Sonst könnte ihr es doch "Wurscht" sein. Und da sie hoffentlich die Spielregeln kennt, wird sie es auch nicht weiter stören, wenn sie es nicht erfährt.
(Mit Geheimhaltungspflicht im Sinne des BetrVG hat das übrigens nichts zu tun; eher mit den demokratischen Grundsätzen und Gepflogenheiten; und mit dem Recht der Betriebsräte ihr Amt frei ausüben zu können - ohne sich durch Rechtfertigungen bedrängt fühlen zu müssen. Aus dem Grund sind ja Sitzungen nicht öffentlich)
Erstellt am 25.07.2013 um 15:48 Uhr von fragenderBR
Widder: wären die Namen im Protokoll aufgeführt, bräuchte sie nicht zu fragen....
Gironimo: sie wollte wohl nur wissen, wer gegen ihre freiwillige(!) Versetzung gestimmt bzw. sich enthalten hat. Im Übrigen sehe ich es ähnlich wie das, was du in Klammern angeführt hast.
Danke für die Antworten!
Erstellt am 25.07.2013 um 22:13 Uhr von Hartmut
Die Frage war: DARF man ihr die Namen der beiden "Enthalter" nennen?
Und die Antwort ist gem. §79 BetrVG: JA, das darf man, denn die BR-Mitglieder haben untereinander keine Geheimhaltungspflicht, jedenfalls nicht notwendigerweise.
Ob man ihr diese 2 Mitglieder auch nennen SOLLTE, ist eine ganz andere Frage. Ich persönlich würde es nicht tun.
Erstellt am 26.07.2013 um 07:00 Uhr von BRVLH
@Hartmut, dass ist wohl nicht ganz richtig.
Frag dich mal, warum das BRM nicht daran teilnehmen darf ... ;)