Hallo zusamen,
bin ein Einzel Betriebsrat der neu gewählt worden ist. Vorher gab es in unserer Firma noch keinen BR.
Meine Fragen an Euch:
Hatte mit dem Geschäftsführer ein längeres Gespräch gehabt wo ausdrücklich auf die Verschwiegenheit hingewiesen wurde.
Darf ich laut BetrVG §79 (1) das Gespräch mit meinem Stellv. besprechen?
Muß ich Gespräche mit dem Geschäftsführer protokollieren?
Vorerst vielen Dank für Eure Hilfe