Hallo zusammen

Der § 79 des BetrVG beinhaltet die Geheimhaltungspflicht, welche vom AG ausdrücklich so bezeichnet werden muß. Im allgemeinen trifft das auf Veränderungen im Gehaltsprofil der einzelnen MA nicht zu. Trotzdem geheim ? Oder wie reagiere ich als BR Mitglied, wenn ich von MA angesprochen werde" ich habe da was gehört ..."

grüße Maddox