Anhörung Einstellung
Hallo zusammen,
Ich bin Betriebsratsvorsitzender und ganz frisch dabei. Wir haben bei uns aktuell das Problem das neue Leute mit einem enormen Gehalt anfangen und die langzeit Mitarbeiter keine Gehaltserhöhung oder Anpassung erhalten.
Daher hatte ich vor der nächste Anhörung nicht zu zustimmen.
Ich weiß leider nur noch nicht genau wie ich das ganze begründen soll.
Könnt Ihr mir da helfen? Ist das machbar war ich vorhabe?
Will einfach nur das dadurch ein Zeichen gesetzt und das Thema angegangen wird.
Lg BR aus NRW
Community-Antworten (4)
27.09.2022 um 00:50 Uhr
Wieso ist das so? Weil der AG sonst keine MA findet?
Davon abgesehen:
https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/eingruppierung
27.09.2022 um 00:54 Uhr
Du darfst Einstellungen nur nach Gründen aus dem §99 Abs. 2 BetrVG widersprechen. Wenn also die Neueinstellung gegen einen der Gründe verstößt, kannst du widersprechen, sonst nicht. Werden Mitarbeiter benachteiligt? - Denke nicht, jeder ist für sein Gehalt selbst zuständig und müsste nach einer entsprechenden Gehaltserhöhung verlangen, dafür ist der BR nicht zuständig. Und gegen Tarif oder BV wird vermutlich auch nicht verstoßen, da nur nicht weniger gezahlt werden darf, übertariflich ist dabei kein Problem. Wird jemand diskriminiert, z.B. bekommen die alten Mitarbeiter weniger, weil sie Frauen sind oder Ausländer, dann wäre das ein Grund, ansonsten aber auch nicht. Auch wenn dein Gedanke lobenswert ist, den Mitarbeitern helfen zu wollen, kannst du hier, meiner Meinung nach, mit den Infos die du gibst, nicht widersprechen. Wie gesagt, beim Thema Gehalt ist der BR raus, da ist jeder für sich selbst verantwortlich.
27.09.2022 um 10:58 Uhr
Moin,
ich nehme an, ihr seid nicht tarifgebunden. In diesem Falle sind die Verteilungsgrundsätze aller Entgeltbestandteile (!) in der Mitbestimmung nach §87 (1) 10. Wichtig sind hierzu im Fitting die RN ab 412. Besonders interessant sind die RN 439 und 440 sowie 452 ff.
Der einzig mögliche Ansatz besteht dann, wenn der Arbeitgeber für gleiche Tätigkeiten ungleich bezahlt. Dazu muss man aber eine Hilfskonstruktion finden: Man geht davon aus, dass der Arbeitgeber eine Lohnhöhe nicht völlig willkürlich festlegt, sondern dabei bestimmt Kriterien anwendet (z.B. die Art der Arbeit, die Qualität der erbrachten Arbeit etc.). Also abstrakte Kriterien, nach denen die Vergütung bestimmt wird. Wenn ich das als BR nachweisen kann, bin ich über diese Kriterien in der Mitbestimmung. Und meist ist der Arbeitgeber dann auch gewillt, ein Vergütungssystem zusammen mit dem BR festzulegen.
Aber einfach nur zu widersprechen mit dem Argument "Der kriegt mehr und der kriegt weniger", das langt leider nicht. Der Betriebsrat ist keine Gewerkschaft, er kann also keine Tarifverhandlungen mit dem Arbeitgeber führen.
27.09.2022 um 11:22 Uhr
es ist nicht verboten MA unterschiedlich zu bezahlen.
Am naheliegensten wäre es zu prüfen, indem die MA eine Anfrage an den BR stellen oder direkt ein Auskunftsersuchen an den AG stellen.
Verwandte Themen
Anhörung auf unbefristeten Vertrag - jetzt Vertragsverlängerung
ÄlterHallo, wir hatten letztes Jahr eine Anhörung auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag wurde tatsächlich aber nur befristet abgeschlossen. Jetzt hat unser Gremium eine Anhörung auf e
Einstellung vs. Eingliederung
ÄlterHallo zusammen, meine Kollegen sind gerade von einem BR Seminar zurück und vertreten eine andere Ansicht als ich, was die Rechtzeitigkeit der Unterrichtung nach §99 angeht. Wir sind und einig darin,
Anhörung zur Kündigung durch einen Arbeitnehmer - Muss ein nicht Kündigungsberechtigter im Falle einer Unterzeichnung die Anhörung mit i.A. oder i.V. unterzeichnen?
ÄlterLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir haben vor etwa ein Monat eine Anhörung zur Kündigung erhalten, die von einem Vorgesetzten unterschrieben wurde, der aber weder Prokura besitzt, noch leitender
§ 102 BetrVG Bereitstellung der Stellungnahme / Anhörung des BR an AN nach erfolgter Anhörung
ÄlterEs erfolgte eine ausgelöste Anhörung nach § 102 BetrVG. Vor Ablauf der Frist hat die Kündigung den Machtbereich des AG verlassen und wurde dem AN zugestellt. Entsprechend lag dieser die Stellungnahme
Fristverlängerung bei ordentlichen Kündigungen
Älterbei ordentlichen Kündigung beträgt die Bearbeitungsfrist 1 Woche nach Erhalt der Anhörung vom AG. - BetrVG Beginnt die Frist neu zu laufen, wenn eine Anhörung zur Kündigung jedoch nicht genügend Info