Erstellt am 26.09.2022 um 22:50 Uhr von celestro
Wieso ist das so? Weil der AG sonst keine MA findet?
Davon abgesehen:
https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/eingruppierung
Erstellt am 26.09.2022 um 22:54 Uhr von Freeplay
Du darfst Einstellungen nur nach Gründen aus dem §99 Abs. 2 BetrVG widersprechen.
Wenn also die Neueinstellung gegen einen der Gründe verstößt, kannst du widersprechen, sonst nicht.
Werden Mitarbeiter benachteiligt? - Denke nicht, jeder ist für sein Gehalt selbst zuständig und müsste nach einer entsprechenden Gehaltserhöhung verlangen, dafür ist der BR nicht zuständig.
Und gegen Tarif oder BV wird vermutlich auch nicht verstoßen, da nur nicht weniger gezahlt werden darf, übertariflich ist dabei kein Problem.
Wird jemand diskriminiert, z.B. bekommen die alten Mitarbeiter weniger, weil sie Frauen sind oder Ausländer, dann wäre das ein Grund, ansonsten aber auch nicht.
Auch wenn dein Gedanke lobenswert ist, den Mitarbeitern helfen zu wollen, kannst du hier, meiner Meinung nach, mit den Infos die du gibst, nicht widersprechen.
Wie gesagt, beim Thema Gehalt ist der BR raus, da ist jeder für sich selbst verantwortlich.
Erstellt am 27.09.2022 um 08:58 Uhr von EDDFBR
Moin,
ich nehme an, ihr seid nicht tarifgebunden. In diesem Falle sind die Verteilungsgrundsätze aller Entgeltbestandteile (!) in der Mitbestimmung nach §87 (1) 10. Wichtig sind hierzu im Fitting die RN ab 412. Besonders interessant sind die RN 439 und 440 sowie 452 ff.
Der einzig mögliche Ansatz besteht dann, wenn der Arbeitgeber für gleiche Tätigkeiten ungleich bezahlt. Dazu muss man aber eine Hilfskonstruktion finden: Man geht davon aus, dass der Arbeitgeber eine Lohnhöhe nicht völlig willkürlich festlegt, sondern dabei bestimmt Kriterien anwendet (z.B. die Art der Arbeit, die Qualität der erbrachten Arbeit etc.). Also abstrakte Kriterien, nach denen die Vergütung bestimmt wird. Wenn ich das als BR nachweisen kann, bin ich über diese Kriterien in der Mitbestimmung. Und meist ist der Arbeitgeber dann auch gewillt, ein Vergütungssystem zusammen mit dem BR festzulegen.
Aber einfach nur zu widersprechen mit dem Argument "Der kriegt mehr und der kriegt weniger", das langt leider nicht. Der Betriebsrat ist keine Gewerkschaft, er kann also keine Tarifverhandlungen mit dem Arbeitgeber führen.
Erstellt am 27.09.2022 um 09:22 Uhr von relfe
es ist nicht verboten MA unterschiedlich zu bezahlen.
Am naheliegensten wäre es zu prüfen, indem die MA eine Anfrage an den BR stellen oder direkt ein Auskunftsersuchen an den AG stellen.
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arbeitsrechtlicher-gleichbehandlungsgrundsatz-221-lohn-und-gehaltsvereinbarungen-bei-der-einstellung_idesk_PI42323_HI1505433.html