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Verzweifelt - Einstellung ohne Anhörung des BR

V
Verzweifelt
Jan 2018 bearbeitet

Hallo meine lieben Mitstreiter

Heute Morgen habe ich zufällig erfahren (durch Mitarbeiter unserer Firma), das mein Arbeitgeber letzten Donnerstag (20.06.13) einen Auszubildenden den Ausbildungsvertrag hat Unterschreiben lassen. Die Anhörung habe ich erst am Samstag (22.06.203) bekommen. Bis heute hat es noch keine reguläre oder auch Sondersitzung gegeben.

Hilfe wird dringend benötigt! Was schreibe ich in den Brief?

zu 3) Der zukünftige Azubi, arbeitet zur Zeit bei uns als Gewerblicher Mitarbeiter.

Neue Situation: Auf meine bitte hin, doch die Kollegen auszuplanen, so das eine Sondersitzung stattfinden kann, kam zur Antwort: Alle sind am Arbeiten!

Was jetzt? Soll ich jetzt die Fristen verstreichen lassen, bei den anderen Anhörungen von Samstag?

Mein Arbeitgeber führt mich nur noch vor!

1.19105

Community-Antworten (5)

G
ganther

24.06.2013 um 18:56 Uhr

ist der Azubi schon da? Verträge darf der AG viele ohne Zustimmung des BR unterschreiben. Da habt ihr kein MBR. Das MBR setzt bei der Eingliederung im Betrieb an. Also in dem Augenblick wo der MA die Arbeit aufnimmt. Da brauch der AG die Zustimmung des BR. Ansonsten gibt § 101 BetrVG den Weg vor. Anwalt einschalten und ab zum ArbG

K
Kölner

24.06.2013 um 19:20 Uhr

@ganther Echt? So scharfe geschütze?

Böser Brief und gut ist...

G
gironimo

24.06.2013 um 19:33 Uhr

Ich denke auch - keep cool. Wann soll denn der Azubi anfangen? Da ist doch bestimmt noch Zeit. Würdet Ihr dann die Zustimmung verweigern (es gibt ja nur die Gründe aus dem § 99 BetrVG), hätte der AG ein Problem. Aber vielleicht rechnet er nicht mit einer Verweigerung der Zustimmung.

L
Lukas

02.07.2013 um 21:59 Uhr

Immer locker bleiben und nicht übertreiben. Anstand u Moral gegen hier vor

S
Snooker

02.07.2013 um 22:20 Uhr

....und dennoch sollte man beachten das der Fragestellende schreibt:"Mein Arbeitgeber führt mich nur noch vor! " Sicher sollte man darauf achten, das man dem Azubi die Zukunft nicht verbaut. Im Umkehrschluss sollte man dem AG dennoch auf das BetrVG und die Mitbestimmung des BR hinweisen. Hier würde ich dann als Beispiel dann auch schon mal §101 erwähnen. Das hat auch nix mit locker bleiben und nicht übertreiben, Keep cool oder sonstigen scharfen Geschützen zu tun.

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