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Anhörung bei Einstellungen

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paulo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo . Ich bin Mitglied eines 13 köpfigen Betriebsrats und zwar sind wir als Dienstleister in einem großen Automobilwerk beschäftigt (Werkvertrag ) also Wildwuchs ohne Ende. Nun sind wir natürlich dabei Ordnung zu schaffen, folgende Frage habe ich dazu der Auftraggeber schreibt vor das im Werk nur Mitarbeiter Stapler bewegen dürfen die im Besitz eines sogenannten internen Staplerscheins sind, Nun hält sich aber unser Arbeitgeber nicht an diese Regel und die verantwortlichen Personen beim Auftraggeber drücken damit der Laden läuft alle Augen zu. Bei Einstellungen wird in der Anhörung der kein entsprechender Nachweis aufgeführt, somit sehe ich hier kein Zustimmungsverweigerungsrecht. Mein Ziel ist hier für vernünftige Arbeitsbedingungen und Bezahlung zu sorgen, auch im Hinblick auf die Änderungen im Aüg Gesetz equal pay nach 9 Monaten, wären unsere Lan im Besitz dieses Scheins der ca 400 Euro kostet wären Sie nicht so leicht austauschbar. habt ihr da Lösungsansätze für mich? .

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Community-Antworten (11)

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Zappelmann

07.08.2016 um 12:59 Uhr

wären unsere Lan im Besitz dieses Scheins der ca 400 Euro kostet Was kostet der? 400? Vergoldet? Die AN haben bereits einen Staplerschein, davon gehe ich einmal aus. Die Genehmigung, dass sie in eurem Gelände fahren dürfen, die stellt ihr doch selber aus. Wo kommen die 400 Teuro her? Macht das euer Chef nebenberuflich und kassiert hier richtig ab?

P
paulo

07.08.2016 um 13:19 Uhr

Das Problem ist wie gesagt der Werkvertrag ,somit arbeiten wir nicht auf unserem Werksgelände sondern auf dem des Kunden(Autohersteller ) und hier ist diese interne Staplerschein zwingend erforderlich . dieser besagt Fahrausweis: Arbeitnehmer xyz ist berechtigt ein Flurförderzeug innerhalb des Werksgeländes zu benutzen . Ohne diesen Schein darf niemand im Werk fahren aber wie gesagt unseren Chef sowie die Verantwortlichen des Auftraggebers schert das einen Dreck, der Laden muss ja laufen .

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gironimo

07.08.2016 um 13:27 Uhr

Wieso der Titel der Frage? Die Kollegen, die da fahren, sind doch schon im Betrieb.

Da würde ich dann auf Paragraph 97.2 BetrVG Bezug nehmen und vom AG Qualifizierungsmassnahmen fordern.

Und bei Einstellungen scheint es so zu sein , dass der AG euch nicht korrekt anhört, weil er nicht alle erforderlichen Informationen liefert (z.B. verschweigt, dass die Kollegen auch Stapler fahren sollten ).

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gironimo

07.08.2016 um 13:32 Uhr

Außerdem : Wie wäre es mit einem informellen Telefongespräche mit dem BR des Auftraggebers .

P
paulo

07.08.2016 um 14:00 Uhr

Moin Gironimo. Danke für deine Antwort natürlich haben wir schon viele Mitarbeiter im Werk die ohne diesen Schein arbeiten aber es kommen immer wieder neue dazu ,meine Absicht ist ja das Thema nachhaltig zu regeln .Ja das Problem ist bei den Anhörungen steht nur Lagerarbeiter wobei das den Staplerschein natürlich voraussetzt . Am Dienstag sitzen wir im Ausschuss wahrscheinlich wieder vor dem selbem Problem nur sehe ich keine Verweigerungsgründe nach § 99 korrekte Anhörung ist es so natürlich nicht ,ich werde auf die nächste Tagesordnung BR Sitzung eine Bv Personelle Auswahlrichtlinien setzen . Paragraph 97.2 Betrvg ist natürlich auch gut zieht der auch bei Leiharbeitern ? Wie kann ich am Dienstag im Ausschuss vorgehen bei den Anhörungen, es fehlt also der Nachweis Staplerschein , Führerschein und interner Staplerschein für das Werksgelände des Kunden ?

P
Pickel

07.08.2016 um 14:57 Uhr

Wenn du glaubst, die gewünschte Flexibilität wäre deinen AG nicht die 400 zusätzlichen Euro wert, liegst du definitiv daneben. 400 Euro sind wirklich kein Grund, einen Mitarbeiter zu halten.

G
gironimo

07.08.2016 um 16:05 Uhr

Dann fragt doch den AG konkret vor Eurer Entscheidung, ob die Leih-AN auch Stapler fahren sollen.

Wenn ja, widersprecht ihr, weil die erforderliche Erlaubnis fehlt - wenn Nein : Lauert ihr darauf, dass es doch geschieht. Naja -daß wäre dann die Steilvorlage, um mit dem AG ins Gespräch zu kommen.

C
Challenger

07.08.2016 um 16:13 Uhr

Tach auch paulo, ich bin etwas irritiert. Eingangs erklärst Du, Ihr seit im Rahmen eines Werkvertrages unterwegs und im folgenden sprichst Du von "unseren LAN" und dem AÜG. Es kann meiner Auffassung nach nur das eine oder andere sein. Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung

N
nicoline

07.08.2016 um 18:14 Uhr

Challenger, nö, es ist durchaus möglich, dass die Firma, die den Werkvertrag ausführt, dieses mit eigenen LAN macht!

B
Brabacone

08.08.2016 um 09:24 Uhr

Bevor man sich hier als BR eines Werkvertrags Dienstleisters zum Affen macht, sollte man sich vielleicht vorher einmal darüber Gedanken machen, wo hier die Entscheidungskompetenzen liegen.

P
paulo

08.08.2016 um 13:48 Uhr

Diejenigen die die Entscheidungskompetenz haben setzen sich ja mit dem A..ch drauf .

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