Erstellt am 07.08.2016 um 10:59 Uhr von Zappelmann
> wären unsere Lan im Besitz dieses Scheins der ca 400 Euro kostet
Was kostet der? 400? Vergoldet?
Die AN haben bereits einen Staplerschein, davon gehe ich einmal aus. Die Genehmigung, dass sie in eurem Gelände fahren dürfen, die stellt ihr doch selber aus. Wo kommen die 400 Teuro her? Macht das euer Chef nebenberuflich und kassiert hier richtig ab?
Erstellt am 07.08.2016 um 11:19 Uhr von paulo
Das Problem ist wie gesagt der Werkvertrag ,somit arbeiten wir nicht auf unserem Werksgelände sondern auf dem des Kunden(Autohersteller ) und hier ist diese interne Staplerschein zwingend erforderlich . dieser besagt Fahrausweis: Arbeitnehmer xyz ist berechtigt ein Flurförderzeug innerhalb des Werksgeländes zu benutzen . Ohne diesen Schein darf niemand im Werk fahren aber wie gesagt unseren Chef sowie die Verantwortlichen des Auftraggebers schert das einen Dreck, der Laden muss ja laufen .
Erstellt am 07.08.2016 um 11:27 Uhr von gironimo
Wieso der Titel der Frage? Die Kollegen, die da fahren, sind doch schon im Betrieb.
Da würde ich dann auf Paragraph 97.2 BetrVG Bezug nehmen und vom AG Qualifizierungsmassnahmen fordern.
Und bei Einstellungen scheint es so zu sein , dass der AG euch nicht korrekt anhört, weil er nicht alle erforderlichen Informationen liefert (z.B. verschweigt, dass die Kollegen auch Stapler fahren sollten ).
Erstellt am 07.08.2016 um 11:32 Uhr von gironimo
Außerdem : Wie wäre es mit einem informellen Telefongespräche mit dem BR des Auftraggebers .
Erstellt am 07.08.2016 um 12:00 Uhr von paulo
Moin Gironimo. Danke für deine Antwort natürlich haben wir schon viele Mitarbeiter im Werk die ohne diesen Schein arbeiten aber es kommen immer wieder neue dazu ,meine Absicht ist ja das Thema nachhaltig zu regeln .Ja das Problem ist bei den Anhörungen steht nur Lagerarbeiter wobei das den Staplerschein natürlich voraussetzt . Am Dienstag sitzen wir im Ausschuss wahrscheinlich wieder vor dem selbem Problem
nur sehe ich keine Verweigerungsgründe nach § 99 korrekte Anhörung ist es so natürlich nicht ,ich werde auf die nächste Tagesordnung BR Sitzung eine Bv Personelle Auswahlrichtlinien setzen .
Paragraph 97.2 Betrvg ist natürlich auch gut zieht der auch bei Leiharbeitern ? Wie kann ich am Dienstag im Ausschuss vorgehen bei den Anhörungen, es fehlt also der Nachweis Staplerschein , Führerschein und interner Staplerschein für das Werksgelände des Kunden ?
Erstellt am 07.08.2016 um 12:57 Uhr von Pickel
Wenn du glaubst, die gewünschte Flexibilität wäre deinen AG nicht die 400 zusätzlichen Euro wert, liegst du definitiv daneben. 400 Euro sind wirklich kein Grund, einen Mitarbeiter zu halten.
Erstellt am 07.08.2016 um 14:05 Uhr von gironimo
Dann fragt doch den AG konkret vor Eurer Entscheidung, ob die Leih-AN auch Stapler fahren sollen.
Wenn ja, widersprecht ihr, weil die erforderliche Erlaubnis fehlt - wenn Nein : Lauert ihr darauf, dass es doch geschieht. Naja -daß wäre dann die Steilvorlage, um mit dem AG ins Gespräch zu kommen.
Erstellt am 07.08.2016 um 14:13 Uhr von Challenger
Tach auch paulo,
ich bin etwas irritiert. Eingangs erklärst Du, Ihr seit im Rahmen eines Werkvertrages unterwegs und im folgenden sprichst Du von "unseren LAN" und dem AÜG. Es kann meiner Auffassung nach nur das eine oder andere sein. Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung
Erstellt am 07.08.2016 um 16:14 Uhr von nicoline
Challenger,
nö, es ist durchaus möglich, dass die Firma, die den Werkvertrag ausführt, dieses mit eigenen LAN macht!
Erstellt am 08.08.2016 um 07:24 Uhr von Brabacone
Bevor man sich hier als BR eines Werkvertrags Dienstleisters zum Affen macht, sollte man sich vielleicht vorher einmal darüber Gedanken machen, wo hier die Entscheidungskompetenzen liegen.
Erstellt am 08.08.2016 um 11:48 Uhr von paulo
Diejenigen die die Entscheidungskompetenz haben setzen sich ja mit dem A..ch drauf .