Erstellt am 29.10.2010 um 09:28 Uhr von MichaelE
Ein Arbeitsvertrag ist eine Willenserklärung von zwei Parteien. Die Zustimmung des BR ist keine Verpflichtung, dass ein Vertrag zustande kommt, sondern lediglich die rechtliche Grundlage, dass ein Vertrag zustande kommen KÖNNTE.
Erstellt am 29.10.2010 um 09:38 Uhr von Flummi
Danke für die schnelle Antwort.
Das hatte ich mir schon fast gedacht.
Können wir widersprechen, wenn wir noch eine zweite Anhörung für die gleiche Stelle bekommen sollten ? (Die erste Anhörung ist für einen Mitarbeiter, der "entfristet" werden soll. Sein jetztiger Zeitvertrag läuft aber erst nächstes Jahr aus).
Gruß
Flummi
Erstellt am 29.10.2010 um 10:35 Uhr von gallocampo
Moin!
Gem. §99 BetrVG Abs. 2, Punkt3:
2. Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn...
3.) die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahmen im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden ... etc.
Lies mal nach. :)
Gruß
gallo
Erstellt am 29.10.2010 um 11:49 Uhr von ganther
... wird in der Praxis nur wohl nichts helfen
Erstellt am 29.10.2010 um 12:01 Uhr von PTNetty
Warum nicht? Wenn der BR eine Möglichkeit sieht ordentlich und fristgerecht nach §99 zu verweigern, muss der AG die Zustimmung per Gericht ersetzen lassen, sonst geht es nicht.
Aber so ganz werd ich hieraus nicht schlau: (Die erste Anhörung ist für einen Mitarbeiter, der "entfristet" werden soll.
Soll das heißen es gibt für eine Stelle 2 Anhörungen?
Eigentlich bekommt der BR die Anhörung, wenn der AG weiß wen er einstellen will.
BITTE NIMM DEN HAKEN BEI BEGRENZT AUF 7 ANTWORTEN RAUS; SONST GEHTS HIER NICHT MEHR WEITER
Erstellt am 29.10.2010 um 12:13 Uhr von Flummi
Das ist im Normalfall auch so. In unserem Fall ist es jedoch so, dass wir durch einen Widerspruch die Anhörung für die "Entfristung" "erzwungen" haben.
Es gibt zwei offene Stellen. Wir haben einer Einstellung widersprochen, damit auf die zweite Stelle der befristete Mitabeiter eingestellt wird.
Man muss noch dazu sagen, dass der befristete Mitabeiter eine MitarbeiterIN ist, die momentan in Elternzeit ist. Sie möchte aber nächstes Jahr wieder arbeiten.
Wir haben jetzt nur die Sorge, dass auch wenn wir ihr Anhörung bekommen haben, diese verfällt und nach Beendigung ihres Vertrages die Stelle einfach anders besetzt wird.
Dann hätten wir keine Möglichkeit des Widerspruchs mehr.
Erstellt am 29.10.2010 um 13:30 Uhr von PTNetty
So, noch mal langsam für diejenigen, die wie ich schon fast im Wochendende sind:
1. es gibt 2 offene Stellen
2. es gibt eine befristet angestellte MA z.Zt. in Elternzeit
3. die zweite offene Stelle ist nach Anhörung mit einem neu eingestellten MA besetzt
das sind die Dinge die ich zweifelsfrei verstanden habe
Jetzt kommen die mir unklaren Sachverhalte
- ihr habt einer Einstellung widersprochen, weil es eine MA gibt die diese Stelle besetzten wollen würde wenn sie aus der Elternzeit kommt und darauf dann unbefristet eingestellt würde?
- also ihr habt gesagt wir widersprechen jeder weiteren Einstellung bis Sie, AG den bislang befristeten Vertrag von Frau X in einen unbefristeten umwandeln?
oder wie habt ihr das hier gemacht?: dass wir durch einen Widerspruch die Anhörung für die "Entfristung" "erzwungen" haben.
Fazit ist daraus also, die MA in Elternzeit hat jetzt schon einen unbefristeten Vertrag. Ist das so?
Weiter
Eine Anhörung kann nicht verfallen. Eine Anhörung ist die Einholung zur Zustimmung zu einer Maßnahme. Ob die Maßnahme durchgeführt wird ist eine andere Sache. Ist das euer Problem?
Vielleicht haltet ihr euch an die MA? Nachfragen ob der neue Arbeitsvertrag zustande gekommen ist? Ob die neuen Bedingungen festgeschrieben wurden, ob die Ankündigung auf einem neuen Arbeitsplatzeingesetzt zu werden mitgeteilt wurden. Möglichst schriftlich.
Bis nächstes Jahr ist natürlich noch weit. Wie sich die betriebliche Situation bis dahin entwickelt kann natürlich niemand sagen.
Es hängt ein bisschen daran was es bedeutet: wir haben ihre Entfristung erzwungen -im Widerspruch zu- wenn ihr Vertrag ausläuft wird ihre Stelle einfach neu besetzt.
Vielleicht kannst du mir ein wenig auf die Sprünge helfen, vielleicht steh ich auch einfach nur auf der Leitung und seh nicht durch.
Gruß
PT Netty
Ach und nehm doch bitte den Haken bei 7 Antworten raus, sonst war es das
Erstellt am 29.10.2010 um 14:28 Uhr von ganther
nimm bitte mal den Haken mit der Begrenzung für 7 Antworten raus.
Die MA hat Elternzeit? Wann soll die Stelle denn besetzt werden und wann kommt sie denn wieder? Alleine deswegen könnt ihr ins leere laufen
Erstellt am 29.10.2010 um 14:49 Uhr von Flummi
Es gibt Urteile, die besagen, dass die Elternzeit auf die Berechtigung der "Entfristung" keinen Einfluss hat.
Wir hoffen jetzt, dass sie den unbefristeten Vertrag nächstes Jahr auch wirklich bekommt und dass die Anhörung nicht nur pro forma war um uns "ruhigzustellen".
Wir werden sehen was passiert.
Momentan ist die Stelle durch Zeitarbeits-Mitarbeiter besetzt.
Erstellt am 29.10.2010 um 15:33 Uhr von PTNetty
Der befristete Vertrag kann jederzeit in einen unbefristeten umgewandelt werden. Dafür braucht sie nicht erst wieder da zu sein und dafür muss auch nicht die Zeit der Befristung abgelaufen sein! Wenn der AG das wirklich will kann er das auch jetzt schon machen!