der alte BR hat eine BV zu den Nachtarbeitszuschlägen gemacht. Diese sind aber im TV geregelt.

In der BV steht "unbefristet gültig".

-ist in diesem Fall eine Kündigungsfrist einzuhalten? Wenn ja, wie lange ist die?
-muss der neue BR einen Beschluss fassen um dem AG mitzuteilen, dass die BV ungültig ist?
-wer teilt den Mitarbeitern mit, dass die BV ungültig ist und ab ... der Nachtzuschlag gem. TV bezahlt wird?