Erstellt am 15.05.2015 um 19:03 Uhr von gironimo
Das kann man so auf keinen Fall stehen lassen.
Natürlich: Ansprechpartner ist immer der Arbeitgeber. Aber wenn eine Beschwerde vorliegt, muss der BR abwägen, welchen Weg er für den richtigen hält. Da kann durchaus ein klärendes Gespräch mit dem Vorgesetzten schon hilfreich und in vielen Fällen auch ausreichend sein, um ein Problem zu losen. Das kommt doch auf die Art der Beschwerde an.
Wenn es aber so ist, dass letztendlich der Arbeitgeber eine Lösung des Problems herbeiführen muss, muss man den Fall mit ihm besprechen. Dazu kann man das Monatsgespräch wählen. Wenn der Fall aber etwas brisanter ist, würde ich hierzu ein Extratermin vereinbaren oder/und die Sache schriftlich fixieren.
Erstellt am 16.05.2015 um 08:03 Uhr von Maryjane
Danke für die Antwort, die GL besteht aber darauf, dass wie oben beschrieben verfahren wird.
Erstellt am 16.05.2015 um 09:19 Uhr von gironimo
Dann solltet Ihr das Thema an sich mal mit dem AG im nächsten Monatsgespräch diskutieren. Dabei solltet Ihr deutlich machen, dass Ihr die Vorstellungen des AG nicht teilt. Sie schränken Euch zu sehr ein.
Denn:
Wenn sich jemand beschwert, kann man nicht einen Monat warten, bis der AG mal bereit ist, den BR zu empfangen.
Viele Dinge lassen sich auf dem kleinen "Dienstweg" viel problemloser klären, als der u.U. umständliche Weg über den AG.
Macht ihm deutlich, dass der BR sein Amt so führt, wie er es für richtig erachtet. Dabei wird er selbstverständlich Beschwerden, die einer Klärung des AG bedürfen, auch mit ihm besprechen - wenn und dann, wenn sie vorliegen.
Erstellt am 18.05.2015 um 15:52 Uhr von Mixgeschick
Wenn sich ein MA per Email bei der GL, seinem Abteilungsleiter und beim BR beschwert, also der BR im CC, ist das dann als Beschwerde nach §85 zu werten?
Zufällig hatten wir den Abteilungsleiter in unserer Sitzung und er sagte uns, er wolle zunächst mit beiden Parteien sprechen. Kurz vor der Sitzung war diese Beschwerde erst bei allen Beteiligten eingegangen.
Wie verfährt man weiter?