Hallo Kollegen,

ich habe eine Frage, was die Beteiligung von Ersatzmitgliedern bei zeitweiliger Verhinderung regulärer Betriebsratsmitglieder angeht.

Konkret sehe ich zeitweilige Verhinderung in den Fällen von Krankheit oder Urlaub. Dass bei Sitzungen das entsprechende Ersatzmitglied zu laden ist, steht außer Diskussion. Was aber ist mit jedweder sonstigen Betriebsratstätigkeit (Gespräche mit MA, Austausch mit BR-Kollegen über laufende Vorgänge, Lesen von BR-eMails usw. usw.).

Also ganz einfach die Frage, ab wann und für welchen Zeitraum und in welchem Umfang das Ersatzmitglied praktisch die Vertretung wahrnimmt. Nur für eine eventuelle Sitzung, oder aber mit allen Rechten und Pflichten für den kompletten Abwesenheitszeitraum?

Kann ich sowas ggf. in der GO regeln? (Ich nehme an, ja :-) )

Viele Grüße