Hallo,
Wir haben einen Haustarifvertrag der ist zur Zeit in Nachwirkung ist. Es sieht nicht so aus, dass wir es mit unserer Belegschaft erkämpfen können dass wir diesen Haustarifvertrag nochmal neu abschließen können. So stellt sich für uns als Betriebsräte die Frage, macht es Sinn diesen Haustarifvertrag in eine Betriebsvereinbarung umzuwandeln so dass diese Regelungen aus dem TV auch für neue Mitarbeiter gültig sind.
Nun zu meiner konkreten Frage: Bei dieser Änderung würden wir die Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt in die Arbeitsverträge schreiben lassen und den Rest der Regelungen aus dem Tarifvertrag in eine Betriebsvereinbarung zusammenfassen. Bei der Nachwirkung wirkt der Tarifvertrag nur mehr im Künstlichkeit Prinzip. Was ist hier mehr Wert, der nachwirkende Tarifvertrag oder die BV die dann wieder für alle AN Gültigkeit hat. Wer hat hier Erfahrung?