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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unentschuldigtes Fehlen in der BR-Sitzung

S
Steffen
Jan 2018 bearbeitet

Unser stellvertretender Betriebsratsvorsitzender ist mit den Worten " Ich habe zu viel Arbeit nicht zur Sitzung gekommen." Und das Thema "Vorbereitung zur Betriebsversammlung" wäre ja eh zu blöd. Unser Betriebsratsvorsitzende (BRV) hat darauf hin den Stellvertreter als unendschuldigt in die Anwesenheitsliste eingetragen. Auch weil der BRV nicht davon wußte. Nun hat der Stell. BRV einfach die Anwesenheitsliste geändert und entschuldigt reingeschrieben. Ist das nicht falsch? Zuviel Arbeit ist doch keine entschuldigung.? oder?

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Community-Antworten (4)

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Rollie

28.06.2005 um 23:10 Uhr

Was der Vorsitzende reeinschreibt oder stellv. korrigiert, sollte vielleicht nicht alleine bewertet werden. Als Vorsitzender würde ich im Protokoll vermerken, das sich der stellv. zu kurzfristig wegen Arbeitsüberlastung abgemeldet hat und daher nicht rechtzeitig ein Ersatzmitglied geladen werden konnte.

O
otto

28.06.2005 um 23:48 Uhr

Hallo Steffen! Sie haben völlig recht! Arbeitsüberlastung ist kein Grund, nicht an einer BR-Sitzung teilzunehmen. Der Gesetzgeber hat - von den Gerichten bestätigt - festgelegt, dass BR-Arbeit - also z.B. eine BR-Sitzung - jeder beruflichen Tätigkeit vorgeht. Trotzdem ist der BRV nicht berechtigt, in der Anwesenheitsliste festzustellen, dass sein Stellvertreter unentschuldigt gefehlt hat. Er hat sich entschuldigt, auch wenn der rechtliche Grund nicht akzeptabel ist. Die Rechtsprechung ist hier in den formalen Dingen sehr genau.

K
kathi

29.06.2005 um 08:58 Uhr

unentschuldigtes Fehlen

K
kathi

29.06.2005 um 09:01 Uhr

Der stellvertr. Vorsitzende hat sich zwar abgemeldet (also entschuldigt) aber es liegt keine Verhinderung vor. Eine Verhinderung würde vorliegen bei Krankheit oder Urlaub. Also muss kein Ersatzmitglied geladen werden. Was ins Protokoll kommt entscheidet der Vorsitzende.

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