Erstellt am 28.06.2005 um 21:10 Uhr von Rollie
Was der Vorsitzende reeinschreibt oder stellv. korrigiert, sollte vielleicht nicht alleine bewertet werden. Als Vorsitzender würde ich im Protokoll vermerken, das sich der stellv. zu kurzfristig wegen Arbeitsüberlastung abgemeldet hat und daher nicht rechtzeitig ein Ersatzmitglied geladen werden konnte.
Erstellt am 28.06.2005 um 21:48 Uhr von otto
Hallo Steffen! Sie haben völlig recht! Arbeitsüberlastung ist kein Grund, nicht an einer BR-Sitzung teilzunehmen. Der Gesetzgeber hat - von den Gerichten bestätigt - festgelegt, dass BR-Arbeit - also z.B. eine BR-Sitzung - jeder beruflichen Tätigkeit vorgeht.
Trotzdem ist der BRV nicht berechtigt, in der Anwesenheitsliste festzustellen, dass sein Stellvertreter unentschuldigt gefehlt hat. Er hat sich entschuldigt, auch wenn der rechtliche Grund nicht akzeptabel ist. Die Rechtsprechung ist hier in den formalen Dingen sehr genau.
Erstellt am 29.06.2005 um 06:58 Uhr von Kathi
Erstellt am 29.06.2005 um 07:01 Uhr von Kathi
Der stellvertr. Vorsitzende hat sich zwar abgemeldet (also entschuldigt) aber es liegt keine Verhinderung vor. Eine Verhinderung würde vorliegen bei Krankheit oder Urlaub. Also muss kein Ersatzmitglied geladen werden. Was ins Protokoll kommt entscheidet der Vorsitzende.