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Freistellung neu besetzen

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Protector
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und guten Tag. Im März waren neue Betriebsratswahlen und unsere Liste belegte den 2 Platz Somit stand uns ein Platz bei den Freigestellten zu Unser Betriebsrat besteht aus 15 Mitgliedern. Bei der Wahl zu den 3 Freigestellten wurde 1 Kandidat aus unserer Liste genommen der auch dann diesen Platz erhielt. Sonst haben wir keinen weiteren nominiert. Jetzt ist diese freigestellte Mitglied aus der Firma ausgeschieden und der 3 Freigestellte soll neu gewählt werden. Die beiden anderen Freigestellten (Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter) meinten das wir nun aus dem 15er Gremium den 3 Platz besetzen müssen. Mir wurde da was anderes gesagt das unserer Liste immer noch der 3 freie Platz zustehen würde. Da ich gerne diesen Platz jetzt besetzen wollte (mit einverständnis der restlichen 4 Mitgliedern meiner Liste) , habe ich jetzt ein Problem da ich mir nicht ganz sicher bin wie ich vorgehen soll. Gibt es da welche Urteile oder Hilfe wo ich mich noch hinwenden kann ? Die andere Partei besteht darauf das wir keine "Vorschlagsliste" gemacht haben um Ersatz für unseren Freigestellten zu ersetzen und will nun diesen Platz mit einem ihrer Leute beanspruchen. Dies wollen wir natürlich nicht zulassen. Ich bedanke mich schonmal recht herzlich für ihre Antwort.

MfG D.U.

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Community-Antworten (8)

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gironimo

03.07.2014 um 13:47 Uhr

Die Freistellung kann nach Personenwahl oder Verhältniswahl erfolgen. Reicht die eine Liste Vorschläge ein und Ihr Eure, wird nach dem dHondt-Verfahren ausgezählt. 11:1 =11 11:2= 5,5 11:3 =2,66

4:1 = 4

Also bekommt Ihr nach diesem Verfahren eine Freistellung. Wenn Ihr das Wahlverfahren angewendet habt, müsst Ihr es jetzt wiederholen (de facto für alle drei; wobei die ersten beiden dann ja automatisch weiter dabei bleiben)

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Protector

03.07.2014 um 14:01 Uhr

Ja die BR Wahl war eine Listenwahl mit 4 Listen. Es wurden das dHondtsche Verfahren benutzt um die Sitzplätze im Betriebsrat und auch die Freigestellten zu wählen. Insgesamt wurden 15 Sitze vergeben Liste 1 = 8 Sitze (2 Freigestellte) Liste 2 = 5 Sitze (1Freigestellter) Liste 3 + 4 = jeweils einen Sitz

Als die Wahlen zu den Freigestellten waren verzichtete unser Listenführer und 2 weitere auf die Kandidatur, sodass wir uns auf eine Person einigten die direkt vor mir war. Jetzt ist es so das der Listenführer auch nicht mehr im betrieb ist und die beiden vor mir keine Freistellung beabsichtigen.

Laut Stellvertretendem Vorsitzenden und dem lieben Mann von der IGBCE hätten wir vergessen bei der Wahl des Freizustellenden eine Liste mit möglichen Ersatzleuten abzugeben (so der Wortlaut heute morgen). Somit hätten wir keinen Anspruch auf diesen Platz in der Freistellung.

Bin jetzt total verunsichert .

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Pjöööng

03.07.2014 um 17:25 Uhr

Die BR-Wahl selber spielt hier keine Rolle mehr.

Es ist alleine auf die Freistellungswahl abzustellen. Wie ist diese erfolgt? Wurden zwei Listen mit Kandidaten eingereicht, oder eine Liste? Wie viele Kandidaten hat es denn gegeben? 3 oder mehr? (Nur die, die sich zur Wahl gestellt haben, nicht die, die vielleicht vorher drüber nachgedacht haben).

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gironimo

03.07.2014 um 17:26 Uhr

O.K. jetzt verstehe ich das Problem.

Es wurden damals Listen mit Namen der Freizustellenden aufgestellt und es wurde tatsächlich nach dHondt ausgewertet. Dabei wird die Liste mit den zwei Freistellungen mehr Namen auf der Liste gehabt haben und Ihr hattet eben nur einen.

Scheidet der eine Eurer Liste aus, rückt der mit der nächsten Höchstzahl nach, weil Eure Liste erschöpft ist. Und der kommt von der anderen Liste.

(Halt analog den Fällen, als wenn ein BR-Mitglied ausscheidet und ein Ersatzmitglied nachrückt, wenn kein Ersatzmitglied mehr auf der betroffenen Liste steht.)

Eine Lösung wäre natürlich - wenn die andere Liste die entsprechende "Größe" hätte, ein neues Wahlverfahren einzuleiten........ aber das kann man vielleicht nicht erwarten.

P
Protector

03.07.2014 um 21:11 Uhr

Also deine Vermutung stimmt FAST. Auf der Liste mit den 2 Freigestellten waren aber auch nur die 2 die jetzt in der Freistellung sind. Also der Vorsitzende und der Stellvertreter. Warum das damals so gemacht wurde.... und wir nicht von dem IGBCE Mitarbeiter ( der bei der Wahl dabei war ) darauf hingewiesen wurden... anderes Thema. Fakt ist aber das wir 1 Vertreter UND die andere Liste 2 Leuten gewählt haben die in die Freistellung sollten. Dies wurde dann auch so vom Gremium abgestimmt und genehmigt

Damit es vielleicht leichter ist hier die Plätze nach dem dHondtsche Auszählungsverfahren

Liste 1: Platz 1 - 3 - 4 - 7 Liste 2: Platz 2 - 5 - 6 Liste 3: Platz 8 Liste 4: Platz 9

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Pjöööng

04.07.2014 um 01:56 Uhr

Das wird alles nur verworrener! Bei der Wahl derFreistellungen hat es tatsächlich vier Listen gegeben?

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Hoppel

04.07.2014 um 09:12 Uhr

@ Protector

"Im März waren neue Betriebsratswahlen und unsere Liste belegte den 2 Platz Somit stand uns ein Platz bei den Freigestellten zu"

Ein Wort vorab ... es ist falsch, dass Eurer Liste eine Freistellung ZUSTEHT. Der Freistellungsanspruch gem. § 38 BetrVG ist ein Anspruch des gesamten BR-Gremiums, das Wahlergebnis spielt überhaupt KEINE Rolle mehr. Hier liegt vermutlich Dein Problem!

Du schreibst "Auf der Liste mit den 2 Freigestellten waren aber auch nur die 2 die jetzt in der Freistellung sind. " , das passt aber überhaupt nicht zu Deiner nachfolgenden Aufstellung "Liste 1: Platz 1 - 3 - 4 - 7"

Wenn auf dem Wahlvorschlag FREISTELLUNGEN Liste 1 nur zwei BRM standen, können auf diesen Wahlvorschlag definitiv keine vier Höchstzahlen entfallen sein.

Kann es sein, dass Du hier das Ergebnis der BR-Wahl auszugsweise wiedergegeben hast? Wie bereits gesagt, spielt das Ergebnis der BR-Wahl überhaupt keine Rolle mehr. Das hat ggf. lediglich Auswirkungen auf die Mehrheitsverhältnisse im gesamten BR-Gremium.

Konkrete Frage: Gab es NACH der BR-Wahl bzw. Konstituierung des BR in einer BR-Sitzung den TOP "Wahl der freizustellenden BRM"???

Falls Du diese Frage mit JA beantworten kannst, wie sahen diese Wahlvorschläge aus?

BTW ... Deine Aussage

"Fakt ist aber das wir 1 Vertreter UND die andere Liste 2 Leuten gewählt haben die in die Freistellung sollten. Dies wurde dann auch so vom Gremium abgestimmt und genehmigt"

spricht nicht dafür, dass tatsächlich eine korrekte Wahl der freizustellenden BRM erfolgt ist.

Bevor diese Fragen nicht geklärt sind, muss man hier überhaupt nicht weiter Rätsel raten.

P
Protector

04.07.2014 um 10:24 Uhr

Sorry hab mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt mit dem ganzen.

Ok das mit den Freistellungen hab ich wohl zu weit ausgeholt. Es ist so das Liste 1 nach dem dHondtsche Verfahren Platz 1 und 3 hatte. Liste 2 (also wir) hatte Platz 2.

Eine Wahl für freigestellte Mitglieder gab es auch. Dort wurden aus Liste 1 dann der BR Vorsitzende und der Stellvertreter ernannt, unsere Liste 2 erhielt den Posten des 3 Freigestellten. Es gab auch sonst keine Vorschläge als diese 3 genannten Personen.

Auch der IGBCE Vertreter gab zu dem ganzen keinen Widerspruch, noch irgendwelche Infos ob was falsch wäre.

Die freistellungen wurden an dem Tag der konstituierten Sitzung gleich gewählt.

Ob alles richtig war ? Der alte Betriebsrat war kaum noch vorhanden und der neue war und ist total unerfahren. Ich wurde jetzt durch den Wegfall einiger alten BR Mitglieder von einem Ersatzmitglied auf die 3 Position unserer "Liste" befördert und sollte jetzt durch den Wegfall unseres Freigestellten auf desen Position nachrücken. Was der neue BR Vorsitzende und sein Stellvertreter aber wohl nicht so haben wollen. Man merkt es auch am rauszögern zur Wahl des 3 Freigestellten. Anfang Juni wusste man das die Stelle neu besetzt werden muss da die Person zum 30 Juni gekündigt hatte. Aber bisher ist noch nichts passiert und es wurde im BR Gremium immer gesagt das es zur Zeit nicht möglich wäre weil man viel im die Ohren habe.

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