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Neu Besetzung des BR-Vorsitzenden während der Amtsperiode

G
Geheim
Jan 2018 bearbeitet

Der BR-Vorsitzende wird im August ein Studium antreten und will in seiner Sitzung einfach einen neuen BR-Vorsitzenden benennen bzw. Vorschlagen. Darf er das ? Ich habe das Betr.-VG so versanden das erst der Nachrücker fest ins Boot geholt wird und erst dann im BR-Gremium neu aus dieser Gruppe der Vorsitzende gewählt wird, ist das richtig?

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Community-Antworten (5)

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Mainpower

05.06.2008 um 12:27 Uhr

Hallo, einfach einen neuen BRV bennenen geht nicht. Siehe § 24 BetrVG Erlöschen der Mitgliedschaft.

M
Mainpower

05.06.2008 um 12:40 Uhr

Hallo, noch etwas genauer

  1. der BRV tritt zurück, bleibt aber im Betriebsrat.Dann wird aus diesem BR der neue BRV und evtl. der neue stettv. BRV gewählt.
  2. der BRV tritt zurück und scheidet aus. In diesem Fall kommt § 25 BetrVG ins Spiel. Ein ersatzmitglied rückt nach und es wird aus diesem BR neuer BRV und evtl. stellv. BRV gewählt.
B
Bonita

05.06.2008 um 12:41 Uhr

Der Vorsitzende kann natürlich seinen Nachfolger nicht einfach benennen.

Er kann aber selbstverständlich zu einer BR-Sitzung einladen, den Punkt "Rücktritt des BR-Vorsitzenden von seinem Amt (nicht aus dem BR) und Neuwahl des BR-Vorsitzenden" in die Einladung Schreiben. Und in dieser Sitztung, nachdem er seine Rücktritt erklärt hat, kann er natürlich auch einen Vorschlag für seine Nachfolge machen. Der Nachfolger muss natürlich dann ordnungsgemäß vom Gremium gewählt werden. Es steht nirgendwo, dass mit der Neuwahl zu warten ist, bis der alte Vorsitzende wirklich ausgeschieden ist und der Nachrücker im Boot ist.

M
Mona-Lisa

05.06.2008 um 12:57 Uhr

@Geheim, ich hoffe, dass ihr den Stellvertreter nicht erst an Bord holen müsst, sondern dass der Gute in auf dem Schiff namen's Betriebsratsgremium in der Mannschaft voll integriert ist....... :-)

An eurer Stelle würde ich diesen Vorsitzenden sofort abberufen (einfache Mehrheit reicht!) und ihn die "normalen Reihen" zurückpfeifen! Besprecht euch vorher, wer den Vorsitz neu übernehmen könnte und auch (genau so wie ihr alle) bereit ist, sich dafür schulen zu lassen. Wenn ein BR-Mitglied - auch und gerade wenn er das Amt des Vorsitzenden bekleidet - das BetrVG so verbiegen will, sagt mir das, dass er bisher so ziemlich fast keinen Blick in dieses Werk geworfen hat! Oder sich einfach auf eure Unwissenheit verlässt. Denn auch dir kann ich diesen Vorwurf nicht ersparen........

W
w-j-l

05.06.2008 um 13:22 Uhr

Mona-Lisa, ganz so große Geschütze würde ich nicht auffahren. mainpower und Bonita haben das besser angeboten. Aber wer soll den BRV hindern, bzw. hindern wollen, einen Vorschlag zu machen?

Man sollte ihn auf seinen Irrtum hinweisen, und auffordern das BetrVG einzuhalten. Erst wenn er sich dazu querstellt, wäre Dein Vorschlag an der Reihe.

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