Hallo Kollegen,

ich habe eine Frage und konnte diese mit keinem der gängigen Nachschlagewerke lösen. Wir sind ein 15-köpfiger BR mir 3 Freigestellten (Verhältniswahl). Eines der Freigestellten BR-Mitglieder möchte nun aus persönlichen Gründen von Vollzeit auf Teilzeit wechseln und dieses auch auf die Freistellung übertragen. Das Gremium hat vor zwei Jahren (Konstitution) beschlossen, dass wir keine Teilfreistellungen möchten (Mehrheitsbeschluss). Sollten wir den Grundsatzbeschluss kippen, dann haben wir die zwar Möglichkeit, aber... Nun meine Frage: Müssen wir dann alle Freistellungen neu wählen? Denn durch die allgemeine Öffnung hin zu Teilfreistellungen sind nun ganz neue Möglichkeiten geschaffen. Zum Beispiel haben sich vor zwei Jahren nur wenige für eine Freistellung interessiert, da sie nicht ganz raus aus dem Beruf wollten.
Wie ist die gesetzliche Lagen.

Für Eure Antwort schon mal DANKE