Erstellt am 08.02.2012 um 10:39 Uhr von rkoch
> Was kann man dagegen tun?
Ihm sagen das er das nicht darf! Kein BRM (kein Freigestellter, kein BRV, kein niemand) kann ein anderes BRM "freistellen". Nur die BRM selbst dürfen sich nach der Maßgabe von §37 (1) BetrVG für "erforderliche BR-Arbeit" freistellen, bzw. der BR kann nach Maßgabe von §38 BetrVG BRM komplett freistellen.
Sofern der Kumpel sich als BRM wegen erforderlicher BR-Arbeit auf "Bitte" seines freigestellten BRM-Kollegen selbst freistellt, so kann er das gerne tun, so wie Du Dich natürlich auch jederzeit freistellen kannst.
Ob die Kollegen dann tatsächlich BR-Arbeit machen geht die anderen BRM i.d.R. nichts an. Sofern allerdings die Gefahr besteht, dass das Ansehen des gesamten BR deswegen leidet weil bekannt ist das diese keine BR-Arbeit machen, so sollte der BR das Problem durchaus mal diskutieren.... Den BR-Kollegen beim AG anzuschwärzen (der dann wegen Pflichtverletzung durchaus was "machen" könnte), das macht man einfach nicht!
Erstellt am 08.02.2012 um 11:22 Uhr von Streikposten
...man kann dem Freigestellten auch einmal erklären, dass man per Mehrheitsbeschluss seine Freistellung auch wieder zurückziehen kann und einen anderen Freistellen
Erstellt am 08.02.2012 um 15:42 Uhr von gironimo
frag ihn, wie er das macht. Es kann ja sein, dass der "Kumpel" BR-Aufgaben übernimmt. Dabei solltet Ihr aber schon wissen, was das für BR-Aufgabenm sind.
Erstellt am 08.02.2012 um 20:47 Uhr von peanuts
Da scheint sich wohl etwas im BetrVG geändert zu haben, weil ich dachte immer, der AG müsste BRM für erforderliche BR-Arbeit freistellen ...